Kneubühl offenbar erneut im Hungerstreik
Der inhaftierte Bieler Rentner nimmt nach eigenen Angaben erneut keine Nahrung mehr zu sich. So will er die Verlegung ins Regionalgefängnis Thun erzwingen.

Peter Hans Kneubühl ist gestern offenbar wieder in den Hungerstreik getreten. Dies zumindest verkündet er in einem Brief, der dem «Bund» vorliegt. Gemäss Brief befindet sich Kneubühl heute in der Station Etoine und möchte erneut ins Regionalgefängnis Thun verlegt werden. Der Sachverhalt wird von den zuständigen Behörden weder bestätigt noch dementiert, da sie dem Berufsgeheimnis verpflichtet sind.
Der Bieler Rentner sieht sich als Opfer des Staates, der ihn durch Polizei- und Justizgewalt vernichten wolle. «So blieb mir nur die letzte Waffe aller derjenigen, die auf der Abschussliste des Staates stehen: der Hungerstreik» schreibt Kneubühl in gestochen scharfer Handschrift in seinem mehrseitigen Brief.
In dem Schreiben kündigte Kneubühl auch an, dass er künftig nicht mehr von Valentin Landmann vertreten werden will. Der bekannte Zürcher Anwalt ist seit vergangenem Februar Kneubühls Rechtsvertreter. Kneubühl will sich nun wieder selbst verteidigen, wie er ausführt.
Renitenter Rentner
Vor sieben Jahren hatte Kneubühl die ganze Schweiz in Atem gehalten. 2010 sollte sein Haus in Biel zwangsversteigert werden. Als die Polizei anrückte, schoss er und verletzte einen Mann schwer.
Nach tagelanger Flucht konnte der Rentner gefasst werden. Er wurde im Jahr 2013 vom Regionalgericht in Biel als nicht schuldfähig erklärt. Es ordnete deshalb eine stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an.
Das bernische Obergericht bestätigte dies im gleichen Jahr. Kneubühl leide an einer schweren wahnhaften Störung. Kneubühl selber wollte sich als schuldfähig erklären lassen.
Lösung nicht von Dauer
Der Rentner hat seit seiner Festnahme bereits zweimal einen Hungerstreik durchgeführt. Im vergangenen Januar und Februar ass er 36 Tage lang nichts. Die Berner Behörden machten damals klar, dass sie den Rentner notfalls zwangsernähren würden. Das Gefängnis Thun sei im Übrigen für einen Aufenthalt Kneubühls nicht geeignet.
Im Vordergrund stehe, eine Lösung im Dialog zu finden, betonten die Behörden damals. Dies gelang denn auch, und Kneubühl beendete den Hungerstreik. Allerdings hielt die Lösung nur einige Monate, wie sich nun zeigt.
Er habe angenommen, dass ihn sein Anwalt Valentin Landmann «aus dem Psychiatriegefängnis herausholen (...)» würde, schreibt Kneubühl weiter. Doch rasch habe sich gezeigt, dass Landmann «nicht die Absicht hatte, einen Skandal aufzudecken und meine falschen psychiatrischen Gutachten rückgängig zu machen.»
SDA/mch
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