Knappes Ja zum Gegenvorschlag zur SVP-Ausschaffungsinitiative
Der direkte Gegenvorschlag zur SVP-Ausschaffungsinitiative hat eine weitere Hürde genommen: Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats empfiehlt ihn zur Annahme.

Wie der Ständerat möchte die SPK damit dem Stimmvolk gleichzeitig mit der völkerrechtswidrigen SVP-Initiative eine völkerrechtskonforme Verfassungsänderung vorlegen, welche die wesentlichen Anliegen der SVP aufnimmt.
In der Kommission sprachen sich 13 Mitglieder für den Gegenvorschlag aus, 11 votierten dagegen und 2 enthielten sich, wie SPK-Präsident Yvan Perrin (SVP/NE) am Donnerstag vor den Medien sagte.
Zersplitterte linke Stimmen
FDP und CVP, die dem Gegenvorschlag Pate gestanden hatten, konnten bei dieser Abstimmung auf Unterstützung aus dem linken Lager zählen. Rot-Grün ist geteilter Meinung, wie auf den Gegenvorschlag reagiert werden soll, der gleichzeitig mit der Initiative zur Abstimmung gelangen soll, wie Perrin sagte.
Einige lehnen beide Vorlagen ab. Sie sind der Meinung, dass das heutige Recht ausreiche, um kriminelle Ausländer in begründeten Einzelfällen auszuweisen. Andere fänden, dass der Gegenvorschlag als kleineres Übel geschluckt werden müsse, erläuterte Perrin die Zersplitterung der linken Kommissions-Stimmen.
Keine Chance hatte der Gegenvorschlag bei den Vertretern seiner Partei, der SVP. Damit würden auch in Zukunft zahlreiche Ausweisungen verunmöglicht, kritisierte Perrin die anderen Parteien.
Ausweisung auch bei schwerer Körperverletzung
Gemäss Gegenvorschlag sollen künftig alle Ausländer aus Nicht-EU/EFTA-Ländern zwingend ausgewiesen werden, die für Taten mit einem Mindeststrafmass von einem Jahr Gefängnis rechtskräftig verurteilt wurden.
Ausgewiesen würde unter anderem, wer einen Mord, eine vorsätzliche Tötung, eine Vergewaltigung, einen qualifizierten Raub oder eine Geiselnahme begangen hat. So sollen Bagatelldelikte ausgeschlossen werden, die in der SVP-Initiative aufgeführt sind.
Die Nationalratskommission nahm am Ständeratsvorschlag nur wenige Korrekturen vor. So nahm die SPK etwa die schwere Körperverletzung in den Deliktskatalog auf. Schwere Körperverletzung fehlt auch in der SVP-Initiative.
Gleich wie der Ständerat will die Nationalratskommission einen Integrationsartikel in die Vorlage aufnehmen. In der nationalrätlichen Version werden dabei die Aufgaben und Kompetenzen von Bund, Kantonen und Gemeinden genauer ausgeführt. Laut Perrin hat die SVP einen Minderheitsantrag gestellt, diesen Integrationsartikel wieder zu streichen.
Keine Ungültigerklärung
Nationalrat Philipp Müller wies darauf hin, dass die SVP-Initiative und der Gegenvorschlag unter dem Strich bei der gesetzgeberischen Umsetzung in etwa zum gleichen Resultat führen würden. Grund dafür sei der Umstand, dass sich das Parlament nicht über die völkerrechtlichen Grundsätze hinwegsetzen werde.
Obwohl die Initiative im Widerspruch zu zwingendem Völkerrecht und zu Verfassungsprinzipien steht, wollte die SPK das Volksbegehren nicht für ungültig erklären. Die Kommission hatte diesen Entscheid bereits Mitte April mit 16 gegen 9 Stimmen getroffen. Initiative und Gegenvorschlag kommen nun am 2. Juni in den Nationalrat.
Am Donnerstag äusserte sich auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) zur Ausschaffungsinitative. Sie lehnt Initiative und Gegenvorschlag ab. Zwar sei die Durchsetzung des Rechtsstaates wesentlich. Dies dürfe aber nicht auf Kosten der Grund- und Menschenrechte erfolgen.
Der Gegenvorschlag beachte das Völkerrecht und das Verfassungsprinzip der Verhältnismässigkeit zwar besser. Er sei aber unnötig, da die Schweiz bereits heute über die Mittel verfüge, um kriminelle Ausländer in begründeten Einzelfällen auszuweisen.
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