Knappes Ja für die Mehrwertabgabe
Das Baselbieter Gesetz um die Abgeltung der Planungsmehrwerte war umkämpft. Die Befürworter lagen am Ende hauchdünn vorne.

Eine knappe Mehrheit von 50.71 Prozent der Baselbieter Stimmberechtigten sind für die Mehrwertabgabe. Die Bezirke Laufen, Sissach und Waldenburg lehnen die Vorlage ab, die beiden bevökerungsreichsten Bezirke Liestal und Arlesheim wenden die Abstimmung jedoch in ein Ja.
Damit wird bei Neueinzonungen künftig eine Abgabe fällig, wenn sie 50'000 Franken übersteigt. Zugestimmt haben die Stimmberechtigten dem Gesetz mit 32'496 zu 31'585 Stimmen. Die Stimmbeteiligung lag bei 36,7 Prozent.
Die Mehrwertabgabe beträgt 20 Prozent des Bodenmehrwerts. Baselland setzt mit dem Gesetz die minimalen Vorgaben des Bundesrechts um. Standortgemeinden erhalten 25 Prozent des Betrags.
Explizit verboten wird den Gemeinden jedoch, bei Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabgabe zu erheben. Fast 70 der 86 Gemeinden hatten daher gegen das Gesetz gekämpft und auf Gemeindeautonomie gepocht. Eingeführt hat eine Mehrwertabgabe bereits die Gemeinde Münchenstein.
Die Abgeltung von Planungsmehrwerten soll künftig bei Neueinzonungen eingefordert werden, wenn sie 50'000 Franken übersteigt. Festgelegt werden soll die Abgabe auf 20 Prozent des Bodenmehrwerts - die minimale Vorgabe des Bundesrechts.
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