Regionaljournal Basel im RechtKlage der Wirtschaftskammer abgelehnt
Eine Klage des Baselbieter Gewerbeverbandes gegen das Regionaljournal Basel wurde vom Berner Handelsgericht abgewiesen. In der Berichterstattung des Mediums liege keine Herabsetzung der Wirtschaftskammer vor.

Das Berner Handelsgericht hat eine Klage der Wirtschaftskammer Baselland gegen das Regionaljournal Basel abgewiesen, berichtete die «Basellandschaftliche Zeitung». Aus dem Urteil gehe hervor, dass der Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs nicht standhalte.
Der Konflikt geht auf das Jahr 2018 zurück. Damals ging die Wirtschaftskammer gegen die Berichterstattung des Regionaljournals über die Gültigkeit von Gesamtarbeitsverträgen juristisch vor. Das Medium betitelte einen Bericht mit «Millionenskandal oder formaljuristisches Problem?». Das wurde als Herabsetzung und als Verletzung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb empfunden.
Erstmals behandelt hat das Berner Handelsgericht den Fall im April 2020. Es wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Wirtschaftskammer gar nicht klageberechtigt sei. Denn sie sei im Bericht gar nicht als Partei vorgekommen. Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde eingelegt, worauf die Wirtschaftskammer am 13. Januar 2021 vom Bundesgericht recht erhielt. Es sprach der Kammer die Aktivlegitimation und damit das Recht zu, die Klage zu führen.
Nun hat das Handelsgericht die Vorwürfe materiell geprüft, aber erneut abgelehnt: «Die Berichterstattung geht nicht über die übliche, erlaubte kritische Auseinandersetzung mit Wettbewerbsteilnehmern hinaus», heisst es in der Begründung. Die Berichterstattung sei «weder herabsetzend noch unrichtig, irreführend oder unnötig verletzend». Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen; auch für eine Löschung der Beiträge des Regionaljournals oder eine Richtigstellung bestehe keine Grundlage.
Das Urteil kann beim Bundesgericht erneut angefochten werden und ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es gültig werden, muss die Wirtschaftskammer die Gerichtskosten von 20’000 Franken übernehmen. Zusätzlich werden knapp 20’000 Franken Parteienentschädigung fällig.
Auch die «Basler Zeitung» sowie ihr Journalist Joël Hoffmann wurden 2018 von der Wirtschaftskammer und ihrem Direktor Christoph Buser wegen kritischer Medienberichte zivilrechtlich eingeklagt. Die Verfahren sind noch hängig.
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