Kinder müssen auch weiterhin in den Sexualkunde-Unterricht
Das Bundesgericht hat entschieden, dass drei Kinder von klagenden Eltern den neu eingeführten Sexualunterricht weiterhin besuchen müssen – zuminstest für die Dauer ihres Dispensationsverfahrens.

Seit Anfang Jahr steht an den Basler Schulen Sexualerziehung auf dem Lehrplan. Drei Familien, deren Nachwuchs den Kindergarten sowie die erste und die zweite Primalschulklasse besucht, verlangten eine Dispensation ihrer Sprösslinge.
Nachdem die Schulleitungen ihre Gesuche abgewiesen hatten, gelangten sie mit Rekursen an die Erziehungsdirektion. Dort sind die Verfahren derzeitig hängig. Gleichzeitig hatten die Eltern verlangt, ihre Kinder für die Dauer des Verfahrens zu dispensieren, respektive den Sexualunterricht in ihren Klassen vorläufig zu unterlassen.
Ihr Antrag auf vorsorgliche Massnahmen wurde abgewiesen. Das Bundesgericht hat diesen Zwischenentscheid auf Beschwerde der Eltern nun bestätigt. Zwar kann laut den Richtern in Lausanne nicht ausgeschlossen werden, dass der Besuch des Sexualunterrichts bestimmte Grundrechte der Betroffenen verletzen könnte. Die Eltern hätten jedoch nicht konkret geltend gemacht, dass ihre Kinder Unterrichtsinhalten ausgesetzt oder zu etwas aufgefordert worden wären, was ihren Überzeugungen widerspreche. Für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen bestehe damit kein zwingender Grund. (u.a Urteil 2C_105/2012 vom 29.2.2012)
SDA/ms
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