Keine Verwahrung für Todesschützen
Ein psychisch kranker Mann, der 1996 nach einem Einbruch bei der Basler Staatsanwaltschaft auf der Flucht einen Passanten erschossen hat, wird nicht verwahrt.

Der zur Tatzeit 35 Jahre alte französisch-brasilianische Doppelbürger war Anfang 1999 vom Basler Strafgericht für unzurechnungsfähig erklärt und freigesprochen worden. Das Gericht liess den an paranoider Schizophrenie Erkrankten damals jedoch in eine geschlossene Heilanstalt einweisen.
Jetzt hatte das Strafgericht über einen Antrag der Abteilung Strafvollzug des baselstädtischen Amts für Justizvollzug zu befinden, gemäss dem der Mann wegen seiner Gefährlichkeit lebenslang verwahrt werden sollte. Das Gericht hat diesem Antrag laut der zuständigen Strafgerichtspräsidentin am Dienstag nicht stattgegeben. Stattdessen hat das Gericht die Massnahme (geschlossene Heilanstalt) um fünf Jahre verlängert. Innert zwei Jahren solle sich zeigen, ob der Mann wirklicht nicht behandelbar ist oder doch, erklärte die Gerichtspräsidentin. Falls nicht, muss dann ein neuer Verwahrungs-Antrag gestellt und beurteilt werden.
Therapieerfolg ausschlaggebend
Das Strafgericht hatte vor seinem aktuellen Entscheid ein neues psychiatrisches Gutachten eingeholt. Darin wird laut der Präsidentin festgestellt, dass bisher noch keine «konfrontative Therapie» versucht worden sei, bei der der Mann sich mit seiner Tat und seiner Krankheit auseinandersetzen muss. In den nächsten beiden Jahren müsse sich zeigen, ob er dazu bereit ist.
Der Mann, der teils in Wäldern gehaust hatte, war an Weihnachten 1999 in den «Waaghof» eingebrochen und hatte sechs Dienstwaffen gestohlen. Auf der Flucht erschoss er einen Bahnarbeiter. Nach dem erstinstanzlichen Urteil war er 1999 aus der geschlossenen Abteilung der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel entwichen und erst 2006 wieder gefasst worden. Als er 1996 nach Basel gekommen war, hatte er in Frankreich bereits einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik hinter sich.
SDA/amu
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