Keine Strafuntersuchung in der Dienstwagen-Affäre
In der Basler Dienstwagen-Affäre eröffnet der von der Regierung eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt keine Strafuntersuchung.

Die von der kantonalen Finanzkontrolle geprüften Abrechnungen der Privatfahren bei Polizei, Rettung und Staatsanwaltschaft waren aus strafrechtlicher Sicht korrekt erfolgt.
Bei der Benutzung von persönlich zugewiesenen zivilen Dienstfahrzeugen wurde der Arbeitsweg, der den 15-Kilometer-Rayon ab Spielgelhof überstieg, jeweils als Privatfahrt abgerechnet. Kleinere Unstimmigkeiten seien zum Teil zugunsten, zum Teil zulasten von abrechnenden Personen erfolgt, teilte der ausserordentliche Staatsanwalt Hans-Peter Schürch am Mittwoch mit.
In ihren Berichten aus dem Jahr 2015 habe die Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt zudem einzig und allein empfohlen, die Privatfahren zum Wohnort mit den effektiven Strassenkilometern statt der Luftlinie abzurechnen. Von strafrechtlicher Bedeutung ist diese Empfehlung gemäss Schürch nicht.
Eindeutig nicht erfüllt seien die in einer Strafanzeige aufgeführten Straftatbestände wie Urkundenfälschung, Steuerbetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, ungetreue Amtsführung und Amtsmissbrauch, weshalb die Nichtanhandnahme des Verfahrens verfügt werde. Geprüft hatte Schürch verschiedene Unterlagen, insbesondere Berichte der Finanzkontrolle, Weisungen und Dienstvorschriften.
Die Anzeige richtete sich gegen unbekannte Personen, alle 23 Polizeioffiziere des Kantons Basel-Stadt und eventuell Regierungsrat Baschi Dürr. Die Basler Staatsanwaltschaft hatte der Regierung in der Folge beantragt, zur Vermeidung von Befangenheitsvorwürfen die Untersuchungen extern zu vergeben. Diesem Antrag folgte die Regierung am 1. November.
Zum Privileg verholfen hatte den Kadermitgliedern des Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) eine departementsinterne Regelung. Den privaten Gebrauch von Dienstfahrzeugen lässt das Spesenreglement des Kanton Basel-Stadt indes nur in Ausnahmefällen zu. JSD-Vorsteher Dürr hatte daher eine Überarbeitung der internen Weisung angeordnet.
SDA/hel
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