Trotz Verstoss gegen MaskenpflichtKeine Strafe für die Organisatoren der Corona-Demo in Liestal
Die Baselbieter Regierung wollte den Verein «Stiller Protest» büssen, weil er sich an der Demo nicht für die Einhaltung der Maskenpflicht eingesetzt hat. Diese kommen nun aber ungestraft davon.

Die Baselbieter Regierung «missbilligt» das Verhalten der Organisatoren der Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen vom Samstag in Liestal, an der kaum jemand eine Schutzmaske getragen hatte. Über 5000 Demonstranten haben sich im Stedtli eingefunden. Die Regierung sieht aber keine Handhabe, diese strafrechtlich zu belangen.
Der Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat habe zusammen mit Juristen der Sicherheitsdirektion Möglichkeiten geprüft, um die Veranstalter der Demonstration für ihre nahezu unterlassene Durchsetzung der Maskentragpflicht zu büssen, heisst es in einer Regierungsmitteilung vom Dienstag. Es existiere aber keine Rechtsgrundlage, die ein solches Vorgehen unterstützt.
Es wäre nur möglich gewesen, die Kundgebungsteilnehmenden wegen Nichteinhaltung der Maskentragpflicht zu büssen. Der Polizei stellt die Regierung dennoch ein gutes Zeugnis aus. Sie habe mit der auf Deeskalation ausgerichteten Einsatztaktik die Sicherheit für alle Betroffenen gewährt, schreibt sie. Ein rigoroses Durchsetzen der Maskentragpflicht hätte unweigerlich zur Eskalation geführt und wäre nicht verhältnismässig umsetzbar gewesen.
Vorfälle im Zusammenhang mit Rassismus und Antisemitismus sind der Polizei laut Communiqué nicht bekannt. Allerdings seien diesbezüglich die Auswertungen noch nicht abgeschlossen. Beteiligte hatten berichtet, dass Rechtsextreme die Demonstration für Pöbeleien genutzt hätten. Ein Angriff auf einen Journalisten soll laut Beobachtern ebenfalls von einer rechtsextremen Gruppierung verübt worden sein. Klar ist für die Behörden, dass die Organisatoren der Kundgebung künftig im Baselbiet keine Bewilligung mehr erhalten werden.
Die Polizei und namentlich die Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) sind im Nachgang zur Demonstration für ihre Zurückhaltung gegenüber den Kundgebungsteilnehmenden gerügt worden. Es sei nicht tragbar, dass dem Verstoss gegen die Schutzauflagen nur zugeschaut werde, heisst es zum Beispiel in einer politischen Anfrage der SP-Fraktion im Landrat.
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