Keine neuen Bauzonen im Kanton Zürich
Vorerst dürfen im Kanton Zürich keine Gebiete in Bauland umgezont werden. Das höchste Schweizer Gericht hat am Donnerstag eine entsprechende Verfügung erlassen.

Bis zum Abschluss des Verfahrens zur kantonalen Kulturlandinitiative vor Bundesgericht bleibt die Weisung der Zürcher Baudirektion vom Juli 2012 damit in Kraft. Sie wurde erlassen, um den Umgang mit Umzonungen bis zur Umsetzung der Kulturlandinitiative zu regeln. Die Kommunen wurden angewiesen, alle Verfahren planungsrechtlicher Natur zu unterbinden, mit denen neue Bauzonen geschaffen werden sollten.
Das Zürcher Stimmvolk hiess die Kulturlandinitiative im Sommer 2012 gut. Sie verlangt, dass alle ökologisch wertvollen Flächen und Äcker im Siedlungsgebiet, die noch nicht eingezont sind, geschützt werden.
Die Grünen sind nicht zufrieden
Am 19. Mai hatte der Zürcher Kantonsrat entschieden, auf die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative nicht einzugehen. Die bürgerliche Mehrheit begründete dies mit dem im März verabschiedeten Richtplan, welcher das Anliegen der Initiative bereits aufnehme. Anderer Meinung waren die Grünen: Sie warfen dem Kantonsrat vor, er weigere sich, den Volkswillen umzusetzen. Aus diesem Grund reichten sie eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
SDA/lk
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