Keine IV-Renten mehr für flüchtige Straftäter
Der Fall eines verurteilten Kinderschänders, der sich nach Thailand abgesetzt hat und dort eine IV-Rente kassiert, soll sich nicht wiederholen. Politiker werden nun aktiv.

Ein Bundesgerichtsurteil hält fest: Wer statt ins Gefängnis ins Ausland geht, behält sein Recht auf eine IV-Rente. Mehrere Jahre lang hat ein Mann im Sarganserland seine Tochter und deren Freundin immer wieder vergewaltigt. Es begann, als die beiden Mädchen noch im Kindergartenalter waren. Und es endete erst, als sie zehnjährig waren. Dafür hat das Kantonsgericht St. Gallen den Mann 2011 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt – wegen mehrfacher Vergewaltigung, Nötigung, Inzests und sexueller Handlungen mit Kindern, wie Redaktion Tamedia berichtete.