Keine Immunität – Blocher spricht von politischem Entscheid
Der SVP-Übervater muss sich definitiv einem Strafverfahren stellen. Aller Voraussicht nach kann die Justiz sämtliche Vorwürfe gegen ihn untersuchen. Blocher selbst übt heftige Kritik.

Christoph Blocher muss sich in der Affäre Hildebrand dem Strafverfahren stellen. Zu diesem Schluss kommt nach der Immunitätskommission des Nationalrats auch die Rechtskommission des Ständerats. Aller Voraussicht nach kann die Zürcher Justiz sämtliche Vorwürfe gegen Blocher untersuchen.
Blocher reagierte vor den Medien wenig erstaunt. Es handle sich um einen politischen Entscheid, sagte er vor den Medien in Bern. Der SVP-Nationalrat stellt sich auf den Standpunkt, er habe in der Affäre Hildebrand richtig gehandelt – und er sollte durch die parlamentarische Immunität für alle Handlungen Schutz vor Strafverfolgung geniessen.
Zwei Tage vor Vereidigung
Die Immunitätskommission des Nationalrats hatte bereits im April entschieden, dass Blocher erst ab seiner Vereidigung als Nationalrat am 5. Dezember 2011 Immunität geniesst. Zum Verhängnis wird dem SVP- Strategen damit, dass er zwei Tage zuvor, am 3. Dezember, den Informatiker der Bank Sarasin und Anwalt Hermann getroffen hat.
Die ständerätliche Rechtskommission (RK) schloss sich in dieser Frage der Nationalratskommission an, wie RK-Präsidentin Anne Seydoux (CVP/JU) am Donnerstag vor den Medien in Bern sagte. Sie beschloss mit 11 zu 2 Stimmen, dass Blocher für den 3. Dezember nicht durch parlamentarische Immunität geschützt ist. Blocher selbst kritisierte im Anschluss: «Es ist das Eigenartigste, was ich je gehört habe.»
In besagtem Treffen in Blochers Villa in Herrliberg ZH soll der Alt-Bundesrat Screenshots von Kontodaten des inzwischen zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand zumindest gesehen haben. Damit wäre nach Ansicht der Zürcher Staatsanwaltschaft der Tatbestand der Verletzung des Bankgeheimnisses erfüllt.
Daten für die «Weltwoche»
Was die Zeit nach der Vereidigung betrifft, sind sich die Kommissionen noch nicht einig. Diese Frage betrifft den 27. Dezember. An dem Tag soll Blocher versucht haben, den Thurgauer SVP- Kantonsrat Lei dazu anzustiften, zusammen mit dem Sarasin- Informatiker die Bankunterlagen des Ehepaars Hildebrand an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hält auch diese Vorgänge für strafwürdig.
Die Nationalratskommission war zum Schluss gekommen, dass Blocher für Handlungen in der Affäre Hildebrand nach der Vereidigung Immunität geniesst. Sie war mit 5 zu 4 Stimmen knapp dagegen, diese aufzuheben.
Kein Zusammenhang mit Blochers Mandat
Anders beurteilt die Ständeratskommission den Fall. Aus ihrer Sicht sind auch Blochers Handlungen nach der Vereidigung nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt. Dies hat die Kommission laut Anne Seydoux mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen.
Die Begründung: Es bestehe kein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Mandat. Es sei am Parlament, aber nicht an einem einzelnen Parlamentarier, die Oberaufsicht wahrzunehmen. Kommissionsmitglied Claude Janiak (SP/BL) verwies auf Artikel 26 des Parlamentsgesetzes. Dieser hält fest: «Die Bundesversammlung übt die Oberaufsicht aus über die Geschäftsführung des Bundesrates (...) und anderer Träger von Aufgaben des Bundes.»
Laut Janiak hätte sich Blocher an die Geschäftsprüfungskommission wenden und eine Untersuchung beantragen sollen. Dies sei langjährige Praxis der Aufsichtskommissionen, die schnell handeln könnten. Blocher war mit seinen Informationen direkt zur damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey gegangen.
Justiz wird alles untersuchen dürfen
Nun muss sich die nationalrätliche Kommission nochmals mit den Handlungen nach der Vereidigung befassen. De facto setzt sich die ständerätliche Kommission aber ohnehin durch. Die Justiz wird sämtliche Vorwürfe gegen Blocher untersuchen können – auch die Weitergabe von Informationen an die Medien.
Grund dafür ist eine Bestimmung im Parlamentsgesetz. Ihr zufolge ist ein zweiter Nichteintretensentscheid einer Kommission endgültig. Dass sich nächste Woche die Immunitätskommission des Nationalrats nochmals damit beschäftigen muss, ist reine Formsache.
Strafrechtler: «Rechtlich vertretbar»
Blocher hatte sich stets auf den Standpunkt gestellt, die Immunität eines Parlamentariers beginne bereits mit dessen Wahl. Blochers Wiederwahl in den Nationalrat fand am 23. Oktober 2011 statt.
Strafrechtler Peter Cosandey sprach später gegenüber Redaktion Tamedia von einer «halben Lösung». «Die Wahl, welche die Kommission getätigt hat, ist aber rechtlich vertretbar», so Cosandey. «Die Frage, welche die Kommission vor allem zu beantworten hatte, war ja, ob die Immunität Blochers für Handlungen nach dem 5. Dezember aufzuheben sei.» Dies habe die Kommission verneint, und damit politisch entschieden. «Das kann man gut oder schlecht finden», sagt Cosandey.
SDA/ami/cpm
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