Keine höhere Obergrenze für Baugesuchsgebühren
Die Bau- und Planungskommission ist gegen eine Obergrenze der Baugesuchsgebühren auf 150'000 Franken im Baselland.

Die Obergrenze der Gebühren für Baugesuche soll im Kanton Baselland nicht angehoben werden. Die Bau- und Planungskommission des Landrats ist gegen die von der Regierung beantragte Erhöhung der Obergrenze der Baugesuchsgebühren um 50'000 auf 150'000 Franken. Die Kommission empfiehlt dem Parlament gemäss ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht mit 6 zu 4 Stimmen, die Vorlage abzulehnen. Die Regierung hatte sich von der Erhöhung der Obergrenze Mehreinnahmen von 50'000 bis 100'000 Franken pro Jahr erhofft.
Auswirkungen hätte die höhere Obergrenze gemäss Kommissionsbericht bei jährlich rund 2000 Baugesuchen lediglich auf solche für fünf bis acht Grossprojekte mit einem Investitionsvolumen im dreistelligen Millionenbereich. Mit der heutigen Limite von 100'000 Franken fallen die Gebühren um 10'000 bis 20'000 tiefer aus als ohne Obergrenze.
Sonderstellung in Baselland
Mit der im Bau- und Raumplanungsgesetz verankerten Obergrenze für Baugesuchsgebühren nimmt Baselland eine Sonderstellung ein. Nur in der Stadt Luzern gibt es ebenfalls eine solche Limite. Andere Kantone verlangen für ein 400-Millionen-Bauprojekt Gebühren von 300'000 bis 2,2 Millionen Franken, wie es im Kommissionsbericht heisst.
Den Antrag eines Kommissionsmitglied, die «zweckfremde» Deckelung der Gebühren aus dem Gesetz zu streichen, verwarf das Gremium - dies allerdings knapp mit 7 zu 6 Stimmen. Aufs Tapet gebracht hatte die Regierung die Erhöhung der Obergrenze im Sommer 2015 in ihrem Massnahmenpaket zur Entlastung des Staatshaushalts um insgesamt rund 190 Millionen Franken bis 2019.
SDA/dou
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