Keine Entlastung für Lehrer ab 55 Jahren
Der Baselbieter Landrat streicht Altersentlastung für Lehrpersonen. Von den eingesparten 3,5 Millionen Franken fliesst eine Million Franken in den «Schulpool» zurück.

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag die altersbedingte Unterrichtsentlastung für Lehrpersonen aufgehoben. Die Sparmassnahme soll bei Kanton und Gemeinden zu Einsparungen von rund 3,5 Millionen Franken führen.
Der Landrat verabschiedete die Änderung des Personaldekrets mit 49 gegen 26 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Gegen die Sparmassnahmen stimmten Mitglieder von SP, Grünen, EVP, G-U und GLP. Die Änderung tritt auf das Schuljahr 2017/18 in Kraft.
Streichung der Altersentlastung
Bislang können Lehrpersonen nach vollendetem 55. Altersjahr eine Unterrichtsentlastung beantragen. Bei unveränderter Jahresarbeitszeit übernahmen sie dann andere Aufgaben. 2015 stellten gemäss Bildungsdirektion 64 Prozent der infrage kommenden Lehrpersonen einen Antrag auf Unterrichtsentlastung.
Von den eingesparten rund 3,5 Millionen Franken fliesst indes künftig rund eine Million in den sogenannten Schulpool zurück. Daraus sollen Aufgaben wie Teamarbeit, Schulentwicklung und Schulverwaltung sowie Eltern- und Schülerberatung finanziert werden, die Unterrichtsentlastete Lehrpersonen ausgeführt haben.
SDA/lip
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