Keine Anklage gegen Kneubühl
Nicht schuldfähig: Peter Hans Kneubühl soll vom Gefängnis in eine geschlossene Anstalt verlegt werden. Ein Gutachten kommt zum Schluss, dass der Schütze von Biel unter «wahnhaften Störungen» litt.
Der Bieler Rentner Kneubühl, der sich gegen die Versteigerung seines Hauses gewehrt und einen Polizisten angeschossen hatte, soll in einer geschlossenen Anstalt therapiert werden. Dies beantragt die zuständige Staatsanwaltschaft. Sie verzichtet auf eine Anklage, weil Kneubühl als nicht schuldfähig gilt.
Mit der therapeutischen Massnahme soll die Rückfallgefahr gebannt werden, wie die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland am Donnerstag mitteilte.
Nicht schuldfähig
Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft nicht - denn Peter Hans Kneubühl gilt als nicht schuldfähig. Zu diesem Schluss kommt ein psychiatrisches Gutachten, das dem Rentner für die Tatzeit eine «wahnhafte Störung schweren Ausmasses» attestiert. Die Einsicht in das Unrecht seiner Taten habe ihm daher gefehlt. Die Untersuchung ist abgeschlossen.
Kneubühl sitzt derzeit im Regionalgefängnis Biel. Ihm werden mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung vorgeworfen.
Obwohl keine Anklage erhoben wird, wird es ein öffentliches Gerichtsverfahren geben, wie Staatsanwalt Christof Scheurer auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Ort und Zeitpunkt sind noch offen. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland wird entscheiden müssen, ob die beantragte Massnahme angeordnet wird.
Kneubühl: «Die wollen mich lebenslang versorgen»
Laut Scheurer ist derzeit schwierig zu beurteilen, wie lange Kneubühl hinter Schloss und Riegel bleiben dürfte. In einem ersten Schritt kann die Massnahme für fünf Jahre verhängt werden. Sollte sich bis dann keine Besserung zeigen, müsste der Fall neu beurteilt und die Massnahme allenfalls verlängert werden. Das Gutachten schätze Kneubühl nicht als gänzlich aussichtslosen Fall ein, sagte der Staatsanwalt.
Kneubühl selbst befürchtet, zeitlebens nicht mehr auf freien Fuss zu kommen. In einem Interview mit dem «Journal de Jura» schrieb er im vergangenen September: «Sie wollen mich für den Rest meines Lebens in einer psychiatrischen Anstalt versorgen und mit Drogen zum Schweigen bringen.»
Die Psychiatrie verfüge heute über eine Macht, die sich vor wenigen Jahren niemand habe vorstellen können. Im Gefängnis befinde er sich «im Krieg» gegen Justiz und Psychiatrie. Über den «Ausgang dieser Schlacht» mache er sich keine Illusionen, schrieb Kneubühl, der sich als Opfer eines repressiven Staatsapparats sieht.
Dass er auf seiner Flucht einen Polizisten angeschossen hatte, bedauerte er nicht: «Wenn aber jemand mit Waffengewalt andere Menschen angreift, so soll er sich nicht beklagen, wenn er selber eine Beule abbekommt.»
Neun Tage lang die Polizei genarrt
Der Bieler Rentner hatte sich Anfang September 2010 gegen die Zwangsversteigerung seiner Liegenschaft gewehrt. Der damals 67- Jährige verbarrikadierte sich in seinem Haus, bevor er auf der Flucht einen Polizisten anschoss und schwer verletzte. Neun Tage lang führte er die Polizei an der Nase herum. Immer wieder gelang es ihm, in die Nähe seiner Liegenschaft zu kommen und die Polizisten anzugreifen.
Wo er während dieser Tage steckte, ist nach wie vor unklar. Dies geht aus dem Communiqué der Staatsanwaltschaft hervor. Auch von der Tatwaffe - einem Langgewehr - fehlt jede Spur. Hingegen habe die Untersuchung gezeigt, dass die Polizisten in der Nacht der Schiesserei keinen einzigen Schuss abgegeben hätten.
Kritik an Polizei
Ein externer Experte hat den Polizeieinsatz im vergangenen Jahr im Auftrag der bernischen Polizeidirektion untersucht. In seinem Untersuchungsbericht kam der frühere Zuger Justizdirektor Hanspeter Uster zum Schluss: Die Kantonspolizei Bern hat vor dem Einsatz zu wenig Informationen über Kneubühl eingeholt und zu lange geglaubt, er wolle sich erschiessen lassen.
Bereits ein erster Untersuchungsbericht war zum Schluss gekommen, dass die verschiedenen Amtsstellen ihre Informationen nicht optimal ausgetauscht hatten. Kneubühl war den Bieler Behörden als querulatorisch bekannt. Immer wieder deckte er sie mit seitenlangen Briefen ein.
Peter Hans Kneubühl und seine Schwester hatten sich einen jahrelangen Erbstreit geliefert. Im September 2010 sollte das Haus zwangsversteigert werden. Im Dezember desselben Jahres hat ein Paar aus der Region Biel die Liegenschaft für 405'000 Franken ersteigert. Am Rande der Versteigerung sagte der neue Besitzer, er wolle Kneubühl einladen, sobald er aus dem Gefängnis entlassen werde.
SDA/mrs
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