Kein Pardon für Raser
Seit letztem Jahr ist das neue Rasergesetz in Kraft: Das Gericht fordert nun bei der ersten Verhandlung von der Staatsanwaltschaft einen höheren Strafantrag.

Seit letztem Jahr ist das neue Rasergesetz in Kraft, das der Justiz ein härteres Vorgehen gegen Tempobolzer erlaubt. Diese Woche kam es nun am Baselbieter Strafgericht zur ersten Verhandlung unter den neuen Voraussetzungen. Ein 31-jähriger Türke aus der Region war letzten Dezember in Grellingen bei einer Radarkontrolle geblitzt worden, als er innerorts mit über 120 Stundenkilometern unterwegs war. Nach Abzug des gesetzlichen Toleranzwertes fuhr der Mann noch 55 Stundenkilometer zu schnell. Laut dem neuen Rasergesetz steht darauf mindestens ein Jahr Gefängnis. Er habe einen Occasionswagen testen wollen, versuchte sich der Autohändler kleinlaut zu entschuldigen. Dieser habe jeweils ein Problem bei hohen Tempi gezeigt. Deshalb sei er aufs Gas getreten.