Nachbarkantone sagen NeinKein Herz fürs Läufelfingerli
Die Partner des Tarifverbunds Nordwestschweiz (TNW) lehnen es ab, die Gültigkeit des U-Abos für die S9 bis nach Olten zu erweitern.

Das Läufelfingerli bleibt für den Kanton Baselland ein Sorgenkind. Der TNW will nichts davon wissen, die Gültigkeit des U-Abos für die S9 bis nach Olten zu erweitern. Damit ist die letzte Bemühung gescheitert, der Bahnlinie durchs Homburgertal mehr Passagiere zuzuführen. Nach dem positiven Volksentscheid im November 2017 wurden zahlreiche Vorstösse zum Läufelfingerli im Landrat deponiert. Alle scheiterten.
Noch vor einem Jahr hatte der Landrat die Regierung ein weiteres Mal verpflichtet, die Bemühungen um ein auf der S9 bis nach Olten gültiges U-Abo weiterzuführen. Es war dies der wiederholte Versuch, einem Vorstoss der Häfelfinger Landrätin Susanne Strub (SVP) doch noch zum Durchbruch zu verhelfen. Vergeblich. Die Regierung ist im TNW-Vorstand definitiv abgeblitzt und beantragt dem Baselbieter Landrat nun, das Unterfangen aufzugeben.
Ein simpler Trick
Mit dem Anliegen wollte Strub «zur Steigerung der Attraktivität» des Läufelfingerlis beitragen. In Tat und Wahrheit war es ein simpler Trick, etwas mehr Passagiere auf die schlecht frequentierte alte Hauensteinlinie zu locken. Das U-Abo ist heute auf der Stammlinie Basel–Olten nur bis Tecknau gültig; für die Fahrt nach Olten muss ein Zusatzticket gelöst werden. Wäre es gelungen, die Fahrt über Läufelfingen nach Olten zuschlagsfrei zu ermöglichen, hätte dies dem Läufelfingerli ein paar Umweg-Passagiere beschert.
Gefährdet ist die S9 aber vorerst nicht. Zu eindeutig war 2017 das Nein zur Stilllegung: 65 Prozent der Stimmberechtigten stellten sich damals hinter das Veto. Für den Zug durchs Homburgertal hatte das aber kaum Konsequenzen. Auch der verabschiedete 9. Generelle Leistungsauftrag für den öffentlichen Verkehr 2022–2025 weist für die S9 eine durchschnittliche Belegung von nur gerade 16 Passagieren und einen Kostendeckungsgrad von 21 Prozent aus.
Zu teuer
Der TNW-Vorstand hat durchaus anerkannt, dass die Gültigkeit des U-Abos bis nach Olten der S9 zu mehr Passagieren verholfen hätte. Doch wesentlich gewichtiger wären die zahlreichen Nachteile. Der TNW hätte mit Einnahmenausfällen rechnen müssen, nicht nur bei der S-Bahn, sondern auch beim konkurrierten Fernverkehr. Auch dem benachbarten Verbund A-Welle der Kantone Aargau und Solothurn wären Einnahmen entgangen. Die Mehrkosten hätten entweder zu einer Preiserhöhung des U-Abos oder zu einer höheren Kostenbeteiligung der Kantone geführt.
«Einzellösungen für Linien wie die S9 widersprechen dem Verbundgedanken», heisst es im Bericht. Um das System nicht komplizierter zu machen, müssten auch die Busverbindungen nach Olten einbezogen werden. Und zweifellos würden mit der Bevorzugung der S9 weitere Begehrlichkeiten geweckt: etwa für die Stammlinie via Gelterkinden nach Olten oder für eine Erweiterung der Gültigkeit bis nach Brugg oder Delémont. Überhaupt kein Thema war im TNW-Vorstand eine generelle Ausweitung des U-Abos nach Olten. Dies hätte Kosten von 4,5 bis 6 Millionen Franken zur Folge.
Mit dem bereits zweiten Nein des TNW-Vorstands zur U-Abo-Erweiterung dürfte das Begehren definitiv ad acta gelegt werden. Auch die vielen, nach dem Volksentscheid eingereichten Vorstösse sind nicht mehr aktuell. Diese wurden im Landrat bereits früher abgelehnt oder abgeschrieben. Im Homburgertal entstehen damit weder neue Bahnhöfe, noch wird der Busbetrieb eingeschränkt oder die S9 nach Zofingen, Sursee oder Olten weitergeführt. Und auch eine Durchbindung der S9 nach Basel ist für die nächste Zukunft keine Option.
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Thomas Dähler ist Redaktor und Mitglied des BaZ-Politik-Teams. Schwerpunkte seiner journalistischen Arbeit sind Finanzpolitik, Verkehrspolitik und Ökologie.
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