«Kein fehlender Rückhalt der SRG in der Deutschschweiz»
Nach dem äusserst knappen Erfolg des Radio- und TV-Gesetzes will sich die SRG einer Service-public-Debatte ohne Denkverbote stellen. Dies sagt Generaldirektor Roger de Weck.

SRG-Generaldirektor Roger de Weck bezeichnet das knappe Ja zum Radio- und TV-Gesetz (RTVG) als «guten Baustein für die Zukunft». Die Debatte über den Service public könne nun beginnen, sagte de Weck in Interviews mit «20 Minuten», «Blick» und anderen Medien. «Die SRG wird sich mit ihrem Know-how und ohne Denkverbote in die Debatte einbringen.» Nach den Spannungen im Abstimmungskampf sei eine Rückkehr zum gutschweizerischen, pragmatischen Dialog wichtig.
De Weck widerspricht der Ansicht, wonach es im Abstimmungskampf vor allem um die Rolle der SRG gegangen sei. Es habe eine Vielzahl von Gründen für ein Nein zur Vorlage gegeben. Vor der Abstimmung habe er mit Bürgern gesprochen, «die kritisch waren, weil ihnen das neue Gebührensystem nicht passte, und mit solchen, die sich zunächst eine Service-public-Diskussion wünschten». Unter den Gegnern habe es auch solche gegeben, «die den Service public überhaupt nicht mögen und nur private Sender wollen».
Das knappe Abstimmungsresultat widerspiegle nicht die Stellung der SRG in der Bevölkerung: «Ich sehe keinen fehlenden Rückhalt der SRG in der Deutschschweiz.» Das Abstimmungsergebnis habe auch nichts mit seiner Person zu tun, erklärte de Weck.
SRG ist Auftragnehmerin des Service public, nicht die Auftraggeberin
Der Generaldirektor will nicht sagen, auf welche Programme oder Kanäle die SRG am ehesten bereit wäre zu verzichten. «Erst die Debatte, dann die Antworten», sagt de Weck. «Der künftige Leistungsauftrag der SRG wird das Ergebnis der Debatte sein.» Er betont, dass die SRG eine Auftragnehmerin des Service public sei und nicht die Auftraggeberin.
Zu den Empfangsgebühren, die die Gegner des RTVG deutlich gesenkt haben wollen, erklärt de Weck, dass diese Frage an den Bundesrat gehe und nicht an die SRG. Im alten wie auch im neuen System sei er es, der die Höhe der Gebühren festlegt. Der Bundesrat habe sich verpflichtet, dass sie 2018/2019 von heute 451 auf unter 400 Franken sinken.
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