Zum zweiten MalKatzen aus Buckten wurden zu Recht beschlagnahmt
Das Kantonsgericht weist die Beschwerde des Asylbetreibers erneut ab.

Die Beschlagnahmung von 22 Katzen im Katzenasyl «Zur letzten Zuflucht» durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (ALV) im August 2019 war verhältnismässig und erfolgte zu Recht. Wie schon in seinem ersten Urteil vom Dezember 2020 hat die Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (VV) des Baselbieter Kantonsgerichts am Donnerstag die Beschwerde des Asylbetreibers Günther Weber aus Buckten abgewiesen. Zwar konnte das Kantonsgericht anlässlich seines Augenscheins vor zwei Wochen, als es einen Bestand von 26 Katzen antraf, eine deutliche Verbesserung der Situation gegenüber derjenigen vom August 2019 feststellen, als der Bestand rund 60 Katzen betrug. Das jedoch stand nicht zur Debatte.