Kanton Genf verbietet Uber
Der Genfer Staatsrat will den Fahrdienstvermittler so lange aus dem Kanton verbannen, bis dieser die Fahrer als Angestellte behandelt.

Der Kanton Genf verbietet dem Online-Fahrdienstvermittler Uber, seine Aktivität im Kanton fortzusetzen. Das kalifornische Unternehmen hat nun 30 Tage Zeit, gegen den Entscheid Berufung einzulegen und damit eine aufschiebende Wirkung zu erzielen.
Der Kanton Genf habe über die Aktivitäten von Uber eine juristische Analyse durchgeführt, sagte der Genfer Staatsrat Mauro Poggia am Freitag gegenüber Keystone-SDA. Auch das Schweizer Fernsehen SRF hat darüber berichtet.
Nach diesen Untersuchung betrachtet der Kanton den Fahrdienstvermittler als Transportunternehmen, der die Fahrer als Angestellte und nicht als Partner betrachten muss. Daher müsse Uber die kantonalen Gesetze und Regeln für Taxis und Transporte mit Chauffeuren sowie das Obligationenrecht berücksichtigten. Der Kanton verbietet Uber nun, seine Aktivitäten im Kanton fortzusetzen.
Uber auf der anderen Seite betrachtet sich als einfacher Vermittler von Fahrten. Das Unternehmen hat Partnerverträge mit den Personen, welche die Plattform nutzen und Fahrten anbieten wollen. Der Fahrdienstvermittler kann beim Verwaltungsgericht Berufung gegen das erteilte Ausübungsverbot einlegen. Eine solche hätte eine aufschiebende Wirkung.

SDA/anf
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