
Ich bin seit Jahrzehnten mit einem Ausländer verheiratet. Da er mässig Deutsch spricht und sich in finanziellen Belangen nicht gut auskennt, kann ich ihn kaum in einem Vorsorgeauftrag als Vertreter meiner Interessen bestimmen. Ist es möglich, eine andere Person zu ermächtigen?
Ja, das ist es. Ihr Mann hat von Gesetzes wegen das Recht, Sie zu vertreten und Ihre Angelegenheiten zu erledigen, falls Sie einmal urteilsunfähig werden sollten. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie aber eine andere Person Ihres Vertrauens bestimmen.
Tritt tatsächlich irgendwann die Urteilsunfähigkeit ein, prüft die Kesb, ob es einen Vorsorgeauftrag gibt, und sie prüft auch, ob die bevollmächtigte Person willens und für die Aufgabe geeignet ist.
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Kann mich jemand anders vertreten als mein Mann?
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Thema Rechtsvertretung.