Kann ich meine Enkel als Erben einsetzen?
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Erbrecht.

Als Grossvater interessiert mich, ob ich mein Vermögen meinen Enkeln statt meinen Kindern vererben könnte.
Das ginge nur, wenn Ihre Kinder damit einverstanden sind.
Kinder und Enkel gehören erbrechtlich zwar zum gleichen Stamm. Innerhalb eines Stammes erbt aber zuerst die oberste Generation. Konkret: Ihre Kinder. Diese haben zumindest Anspruch auf einen Pflichtteil, er beträgt drei Viertel des gesetzlichen Erbteils.
Ihre Kinder könnten freiwillig zugunsten der Enkel verzichten: So hätten Sie die Möglichkeit, die Enkel als Erben einzusetzen. Für den Verzicht braucht es einen Erbvertrag, der öffentlich zu beurkunden ist.
Ohne Verzicht Ihrer Kinder können Sie den Enkeln nur so viel überlassen, wie nach Abzug des Pflichtteils Ihrer Kinder übrig bleibt: ein Viertel.
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Andrea Fischer beantwortet Ihre Fragen zum Arbeitsrecht, Konsumrecht, Sozialversicherungsrecht und Familienrecht. Senden Sie sie an geldundrecht@tamedia.ch
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