Geldblog: Gebundene VorsorgeKann ich 3a-Bezüge verschieben?
Martin Spieler sagt, unter welchen Bedingungen Bezüge der dritten Säule verschoben werden können – und ob sich Banken- und Versicherungslösungen unterscheiden.

Ich wurde dieses Jahr 65 Jahre alt und erhalte ab August AHV. Mein angespartes Pensionskassengeld lasse ich mir 2021 auszahlen. Die Säule 3a Konti bei der Bank hatte ich gestaffelt bis 2020 bezogen. Bei der Zurich habe ich am 1994 eine Versicherung gebundene Vorsorge/ Integral abgeschlossen, welche im Erlebensfall am 1. September 2021 zur Auszahlung fällig wird. Ich konnte die jährliche Einzahlung von 3600 Franken bei der Steuererklärung als Anteil des Säule 3a-Sparens angeben. Um Steuern zu sparen, möchte ich diese Auszahlung in das Jahr 2022 verschieben. Kann ich der Zurich mitteilen, dass ich einen Auszahlungstermin im kommenden Jahr möchte? Leserfrage von J.M.
Ihren Angaben entnehme ich, dass die Police, welche Sie bei der Zurich-Versicherung unterhalten, nicht im Rahmen der freien, sondern in der gebundenen Vorsorge erfolgte. Sie haben neben den 3. Säule-Konten bei der Bank, welche Sie bereits gestaffelt bezogen haben, auch noch eine Säule 3a-Police bei der Versicherung. Die Bezugsbedingungen für die Guthaben aus der steuerbegünstigten Säule 3a sind bei den Banken und Versicherungen grundsätzlich gleich. Da Sie gerade ins AHV-Alter kommen, wird auch die Säule 3a-Police bei der Versicherung auf den 1. September 2021 fällig.
Wenn Sie nun aber in diesem Jahr zusätzlich zu dieser fälligen Vorsorge-Police auch noch das Kapital aus der Pensionskasse beziehen, zahlen Sie mehr Steuern, da Bezüge aus der Pensionskasse und der Säule 3a, welche im gleichen Jahr erfolgen, von den Steuerbehörden zusammengezählt werden und dann auch zusammen besteuert werden. Dies führt dazu, dass Sie dem Fiskus unter dem Strich mehr abliefern müssen.
Daher kann ich Ihre Überlegungen, dass Sie den Bezug der Vorsorge-Police bei Ihrer Versicherung auf das nächste Jahr verschieben möchte, gut nachvollziehen, zumal es sich nur um wenige Monate handeln würde und Sie durch diesen Schritt wohl einiges an Steuern sparen würden.
Ohne dass Sie weiterhin erwerbstätig sind, dürfte kaum möglich sein, dass Sie den Bezug des angesparten Geldes einfach locker um ein paar Monate verschieben können.
Ein solcher Schritt ist allerdings nur möglich, wenn Sie noch erwerbstätig sind. Dabei müssten Sie Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen, dass sie über das AHV-Pensionsalter hinaus weiterhin erwerbstätig sind. Es würde reichen, dass Sie eine Teilzeittätigkeit ausüben, mit der Sie ein Erwerbseinkommen erwirtschaften. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn dieses Erwerbseinkommen tief wäre.
Wenn Sie über Ihr ordentliches Rentenalter hinaus arbeiten würden, könnten Sie den Bezug des Säule-3a-Guthabens bei Ihrer Versicherung bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, jedoch maximal um fünf Jahre, aufschieben. In dieser Zeit dürften Sie auch noch weiter in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen, vorausgesetzt, dass dies bei Ihrer Versicherung im Rahmen des Vertrages möglich wäre.
Ohne dass Sie weiterhin erwerbstätig sind, dürfte es bei Ihrer Police so wie Sie es geschildert haben, kaum möglich sein, dass Sie den Bezug des angesparten Geldes einfach locker um ein paar Monate verschieben können. Ich empfehle Ihnen, direkt mit Ihrer Versicherung betreffend der Auszahlung Kontakt aufzunehmen, da Sie ohnehin die Auszahlungsmodalitäten regeln müssen. Ich zweifle anhand Ihrer Beschreibung aber, dass in Ihrem Fall ein separater Bezug der Pensionskasse und der Vorsorgepolice bzw. ein verschobener Bezug der 3a-Police möglich ist.
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