Kachelmann-Gutachter unternimmt Selbstversuche mit einem Brotmesser
Im Prozess gegen Jörg Kachelmann hat ein Rechtsmediziner die Verletzungen des mutmasslichen Vergewaltigungsopfers in Frage gestellt. Hierfür hat er sogar Selbstversuche mit einem Messer unternommen.

Ein Rechtsmediziner hat im Prozess gegen den Schweizer Jörg Kachelmann infrage gestellt, dass die Verletzungen der Ex-Freundin von einer Vergewaltigung stammen. Der Experte Bernd Brinkmann präsentierte Fotos, welche dies beweisen sollen.
Der 71-jährige Experte war ursprünglich von der Verteidigung als Sachverständiger geladen, dann aber vom Landgericht Mannheim als befangen abgelehnt worden. Er sagte am Montag deshalb nicht als Gutachter, sondern als sachverständiger Zeuge aus.
Selbstversuche des Gutachters
Die langjährige Ex-Freundin Kachelmanns behauptet, sie sei am 9. Februar mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden. Bei ihr wurden blaue Flecke an den Oberschenkeln und Kratzspuren am Hals festgestellt.
Brinkmann sagte, er habe im Versuch ein Küchenmesser an den aufgelegten Oberarm eines Kollegen gepresst und dann die Kratz- und Druckspuren geprüft. Ausserdem schlug er sich selbst mit Fäusten an seine Oberschenkel.
Keine Doppelspur
Brinkmann legte der Strafkammer zahlreiche Fotos vor. Danach habe es bei seinen Experimenten mit dem Messer keine Doppelspur gegeben, wie sie bei der Ex-Freundin am Hals aufgetreten waren.
Auch die Struktur der Hämatome an den Oberschenkeln lasse auf Schläge mit Fäusten schliessen, nicht auf statische Verletzungen mit den Knien bei einer Vergewaltigung.
Ob die Versuche am Oberarm und den Oberschenkeln eines Mannes mit Hals- und Schenkelverletzungen einer jüngeren Frau vergleichbar sind, wurde am Montag nicht erörtert.
Antrag auf Befangenheit
Am nächsten Verhandlungstag am kommenden Montag sollen weitere Gutachter aussagen. Unter ihnen ist der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern, der Kachelmanns Ex-Freundin unmittelbar nach der mutmasslichen Vergewaltigung untersuchte.
Kachelmanns Verteidiger hat einer Gutachterin vorgeworfen, sie übernehme Thesen «radikalfeministischer Autorinnen». Verteidiger Johann Schwenn bezog sich dabei auf Passagen aus dem Gutachten der Psychologin, die das mutmassliche Opfer untersucht hatte.
Befangenheitsantrag gegen Gutachterin
Bereits vorletzte Woche hatte Schwenn einen Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin Luise Greuel gestellt. Kachelmann ist angeklagt, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben.
Greuel hatte in ihrem Gutachten auch zu der Möglichkeit einer Traumatisierung der Frau Stellung genommen. Dabei, kritisierte Schwenn, stelle sie «eine von radikalfeministischen Autorinnen ersonnene Theorie» über die Traumatisierung von Vergewaltigungsopfern als gesicherte Erkenntnis dar. Über den Befangenheitsantrag gegen Greuel ist nicht entschieden.
SDA/ske
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