Justiz soll über zum Tode verurteilte Christin im Sudan entscheiden
Die sudanesische Regierung hat Äusserungen eines Beamten relativiert: Eine wegen ihrer Heirat mit einem Christen zum Tode verurteilte Frau komme nur dann frei, wenn ein Gericht ihre Berufung gutheisse.

Die sudanesische Regierung hat bestritten, dass eine wegen Abfalls vom islamischen Glauben zum Tod verurteilte Christin bald freigelassen werden soll. Das Aussenministerium in Khartum erklärte, entsprechende Äusserungen eines Ministeriums-Mitarbeiters seien aus dem Zusammenhang gerissen worden.
Die Freilassung der 27-jährigen Meriam Jahia Ibrahim Ischag hänge davon ab, ob ein Gericht die Berufung ihres Verteidiger-Teams annehme und zu ihren Gunsten entscheide. Das habe auch der Beamte des Aussenministeriums am Samstag mitgeteilt und hinzugefügt, dass die Regierung sich nicht in Angelegenheiten der unabhängigen Justiz einmische.
Internationale Proteste
Der ranghohe Beamte des sudanesischen Aussenministeriums hatte am Samstag gesagt, Ischag, die am Dienstag im Gefängnis eine Tochter zur Welt gebracht hatte, solle «in den kommenden Tagen» gemäss den Verfahren der Justiz und des Justizministeriums auf freien Fuss kommen. Die Inhaftierung und Verurteilung der vom Islam zum Christentum konvertierten Frau hatte international Proteste ausgelöst.
Ein Gericht in der sudanesischen Hauptstadt Khartum hatte Ischag, die auch Mutter eines 20-monatigen Sohnes ist, am 15. Mai zum Tod durch Erhängen verurteilt. Die Angeklagte lehnte es ab, sich zum Islam zu bekennen und ihrem christlichen Glauben abzuschwören. Ihr Rechtsanwalt kündigte an, das Urteil durch alle Instanzen anzufechten.
Heirat mit Nicht-Muslim ist Ehebruch
Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurde Ischag von ihrer Mutter christlich-orthodox erzogen, weil ihr muslimischer Vater die Familie in ihrer Kindheit verlassen hatte. Sie wurde wegen ihrer Hochzeit mit einem aus dem Südsudan stammenden christlichen US-Bürger wegen Ehebruchs verurteilt.
Laut der sudanesischen Auslegung der Scharia, des islamischen Rechts, darf eine Muslimin keinen Christen heiraten. Tut sie es dennoch, wird dies als Ehebruch gewertet. Ischag wurde deshalb auch zu hundert Peitschenhieben verurteilt.
AFP/mw
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