Streit um AbstimmungskampfKirchen unterstützten Initiative – Beschwerde eingereicht
In vier Kantonen wehren sich die Jungfreisinnigen gegen Kirchgemeinden, die sich für die Konzerninitiative engagierten.

Am Dienstag haben Jungfreisinnige in den Kantonen Bern, Aargau, St. Gallen und Thurgau Stimmrechtsbeschwerden gegen die Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative eingereicht. Sie fordern die Kantone auf, die Aktionen der Kirchen im Abstimmungskampf umgehend zu verbieten.
Die Kirchen seien als öffentlich-rechtliche Institutionen zu politischer Neutralität verpflichtet, heisst es in der Beschwerde. Dies würden die Landeskirchen mit ihrer Kampagne verletzen. «Wenn mehr als 650 Kirchgemeinden in einem Abstimmungskomitee mitmachen, wenn einseitige Propagandaaktionen organisiert, für die Initiative gepredigt wird und Kirchtürme mit riesigen Flaggen für die Initiative werben, dann ist das nicht mehr der Fall», sagt Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen auf Anfrage.
«Die Kirchen müssen die Gelder für die Kampagne samt und sonders zurückzahlen.»
Dies gelte umso mehr, als dass diese Aktivitäten durch Kirchensteuern von Privaten, aber auch von Unternehmen bezahlt werden, auch von solchen, die im Ausland tätig sind. Müller fordert deshalb die Kirchen auf, dieses Geld zurückzuerstatten: «Alle Gelder, die für die Kampagne pro Konzernverantwortung aufgewendet wurden und von den Kirchensteuern stammen, sind samt und sonders zurückzuzahlen.» Die Jungfreisinnigen haben bereits eine Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuern angekündigt.
In den Beschwerden gegen die kirchliche Abstimmungskampagne schreiben die Jungfreisinnigen, dass die Kirchen nur dann intervenieren dürften, wenn sie von einer Vorlage besonders betroffen wären. «Dies ist hier jedoch nicht der Fall», findet Müller. Es handle sich um ein tagespolitisches Geschäft. Insbesondere würden die Kirchen auch bei einer Ablehnung nicht daran gehindert, ihrem kirchlichen Auftrag nachzukommen.
Selbst wenn sich die Kirchen äussern dürften, verletze die jetzige Kampagne das Gebot der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit, schreiben die Jungfreisinnigen in ihrer Beschwerde. «Was jetzt an Propaganda läuft, geht auf jeden Fall über das hinaus, was zulässig ist», sagt Müller. Deshalb müssten die Kantone sämtliche Interventionen im Abstimmungskampf umgehend untersagen.
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