
Würde das im Kanton Baselland ausgesprochene Verbot, Feuerwerk abzubrennen, tatsächlich eingehalten? Das fragte sich so mancher im Vorfeld des 1. August. In gewissen Oberbaselbieter Gemeinden wurde nämlich in den letzten Jahren im privaten Rahmen gefeuerwerkt, als würde es tatsächlich demnächst verboten.
Die laute «Show» begann jeweils bereits am Mittag des 31. Juli und endete nach etwa 36 Stunden in den frühen Morgenstunden des 2. August – mit den entsprechenden Geruchsbelästigungen. Wer konnte, packte seinen Camper, um der Schlaflosigkeit und den Immissionen zu entkommen.
Würde sich also der «freie Schweizer» dieses Vergnügen tatsächlich verbieten lassen in einer Zeit, da «ziviler Ungehorsam» gegen behördliche Einschränkungen wieder als heldenhaft gilt, Verstösse dagegen als Freiheitskämpfe gefeiert werden und ein Pyro-Fan – Dürre hin, Brandgefahr her – auch noch öffentlich verkündete, es sei nun genug mit Verboten?
«Das Verbot hat gewirkt, und für Natur und Umwelt wars ein Segen.»
Doch nehmen wirs vorweg: Mit Ausnahme von ein paar Unbelehrbaren, die es halt wirklich nicht lassen können, hat man sich daran gehalten. Zwar gabs da und dort vereinzelt ein verstecktes Geklöpfe oder verschämtes Zischen, aber das wars dann auch. Ob aus Einsicht in die Notwendigkeit der Massnahme oder aus Angst, gebüsst zu werden, spielt keine Rolle. Das Verbot hat gewirkt, und für Natur und Umwelt wars ein Segen.
Und nicht nur für sie. Auch die zahlreichen Haustiere, für welche die Zeit über den 1. August jeweils ein kaum zu ertragendes Martyrium ist, haben ein erholsames verlängertes Wochenende erlebt. Wenn jetzt auch noch der dringend notwendige Regen einsetzen würde, dann wärs ein rundum gelungener Nationalfeiertag gewesen.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Moment mal – Jetzt fehlt nur noch der Regen
Im Baselbiet herrschte am 1. August striktes Feuerwerksverbot. Aber hörte man nicht da und dort trotzdem ein verschämtes Zischen?