Konflikt um Kleider an Baselbieter SchulenJeanshosen mit Löchern sind erlaubt
Die Primar- und Sekundarschulen dürfen keine Kleidervorschriften erlassen. Verboten sind nur anstössige Kleider.

In Primar- und Sekundarschulen sind Kleidervorschriften nur in sehr begrenztem Ausmass zulässig. Das Tragen von Jeanshosen mit Löchern, von Trainerhosen, Trägershirts oder dergleichen dürfen die Schulbehörden oder die Lehrerinnen und Lehrer nicht verbieten.