Ist Rentenalter 65 für mich als Frau zulässig?
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Thema Pensionskasse.

Offiziell ist das Rentenalter für Frauen nach wie vor bei 64 Jahren festgelegt, und bis anhin bin ich davon ausgegangen, dies gelte auch für die Pensionskassen. Nun lese ich aber in meinem Versicherungsausweis – ich bin bei der Previs versichert –, dass ich das ordentliche Rücktrittsalter erst im Jahr 2023 erreiche, wenn ich 65 werde. Mich interessiert, ob das korrekt ist.
Ja, das ist es. Rentenalter 64 für Frauen gilt zwar auch bei den Pensionskassen, allerdings nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Minimalleistungen, das sogenannte Obligatorium. Bietet eine Kasse Leistungen, die über dieses Minimum hinausgehen, darf sie das Frauenrentenalter höher ansetzen.
Das heisst nun nicht, dass Sie bis 65 arbeiten müssen. Die Previs erlaubt – wie viele Kassen – die Pensionierung bereits ab 58 Jahren. Die Leistungen sind bei einer vorzeitigen Pensionierung aber geringer. Zum einen, weil das Sparguthaben kleiner ist, wenn man weniger lang anspart. Zum andern, weil der Umwandlungssatz, mit dem das Gesparte in eine Rente umgerechnet wird, bei vorzeitigem Rücktritt tiefer ist.
Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen müssen Männer und Frauen gleich behandeln.
Das ist bei allen Pensionskassen so – auch bei denen, die sich am Rentenalter der AHV orientieren. Da sind die Leistungen für Frauen mit 64 Jahren ebenfalls tiefer als für die Männer mit 65. Und nicht immer ist es in diesen Kassen für Frauen möglich, bis 65 drinzubleiben, um ihre Rente zu verbessern. Pensionskassen mit einem egalitären Rentenalter bieten somit den Frauen mehr.
Für die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ist ein geschlechterunabhängiges Rentenalter sogar Pflicht, denn sie müssen Männer und Frauen gleichbehandeln. Die Kassen von privaten Arbeitgebenden sind beim Rentenalter nicht zur Gleichstellung verpflichtet. Laut der jährlichen Pensionskassenstudie von Swisscanto hatte 2018 bereits ein Drittel aller Kassen das Rücktrittsalter für Frauen auf 65 festgelegt.
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