Iranische Ehebrecherin zum Leichenwaschen verurteilt
Ein Gericht in Teheran hat ein befremdliches Urteil gegen eine 35-jährige Frau gesprochen. Auch deren Geliebter blickt einer harten Strafe entgegen.

Eine 35-Jährige muss wegen eines Seitensprungs zwei Jahre lang in einem Leichenhaus Leichen waschen. Dieses Urteil eines Gerichts in Teheran halten selbst iranische Rechtsexperten für höchst befremdlich.
Ausserdem soll die Ehebrecherin wegen der «teuflischen Affäre» 74 Peitschenhiebe bekommen. Ihr Geliebter wurde zu 99 Peitschenhieben verurteilt und in eine abgelegene Gegend ins Exil geschickt, berichtete die Nachrichtenagentur ISNA am Samstag.
Steinigung als Gerichtsurteil
Bis vor einigen Jahren war die Strafe für Ehebrecherinnen noch die Steinigung. Leichenwäsche als Gerichtsurteil ist ein Novum. Seitensprünge verheirateter Frauen können im Iran sowohl juristisch als auch gesellschaftlich äusserst tragische Konsequenzen haben.
SDA/chi
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