Interesse des Kindes überwiegt veraltetes Gesetz
Ein Mann, der nicht der leibliche Vater seines Sohnes ist, kommt dank der Kesb zu seinem Recht – und verlangt bezahlte Alimente zurück.

Der Ständerat hat einem Postulat zugestimmt mit dem Titel «Überprüfung des Abstammungsrechts». Das klingt technisch, ist aber sehr lebensnah. Es geht um die Frage, wer die Eltern eines Kindes sind und wer die Elternschaft überprüfen darf.
Das heutige Kindesrecht, geregelt im Zivilgesetzbuch, stammt aus dem Jahr 1976. Bei der damaligen Revision gab es noch keine DNA-Analysen und auch keine fortpflanzungsmedizinischen Möglichkeiten wie die Leihmutterschaft, die im Ausland auch von Schweizern in Anspruch genommen wird. Vor rund 40 Jahren galt noch das römische Rechtsprinzip, die Mutter sei immer gewiss («Mater semper certa est»), während man dem Vater per Gesetz eine ähnlich sichere Stellung geben wollte.
Das hat zur Folge, dass eine registrierte Vaterschaft, begründet durch die Ehe oder die Anerkennung durch den Mann, nur schwer wieder zu löschen ist. Hegt ein Mann Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft, kann er einen Gentest nur mit Einverständnis der Mutter durchführen. Und selbst wenn der biologische Vater identifiziert ist, sind die Chancen auf Änderung klein.
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