Inländervorrang: 4800 Jobs vermittelt
Firmen in Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit müssen zuerst in der Schweiz suchen. Nun liegt eine erste Bilanz vor – mit Berufsstatistik.

Seit Juli 2018 müssen Unternehmen offene Stellen in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vorab melden. Im ersten Jahr nach Einführung sind den RAV eine Vielzahl von Stellen gemeldet worden, wie ein Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zeigt.
Die Anzahl gemeldeter Stellen habe unmittelbar nach Inkrafttreten der Stellenmeldepflicht markant zugenommen und sich seither auf einem hohen Niveau stabilisiert, schreibt das Seco in dem am Freitag veröffentlichten Bericht. Insgesamt seien rund 200'000 meldepflichtige Stellen bei den RAV eingegangen. Das liege deutlich über den im Vorfeld gemachten Prognosen.
Seit Beginn der Stellenmeldepflicht bis Ende 2019 gelten Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr als meldepflichtig. Nach dieser Angewöhnungsphase beziehungsweise ab 2020 sinkt die Schwelle auf 5 Prozent. Zu Jahresbeginn hat das Seco nach Konsultation der Arbeitgeber- und Berufsverbände Anpassungen in der Berufsnomenklatur vorgenommen und dabei die meldepflichtigen Berufsarten neu und teilweise detaillierter geordnet.
Das Konzept der Stellenmeldepflicht wurde von der Politik im Zuge der Umsetzung des «Inländervorrangs light» entworfen, den das Parlament nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative beschlossen hatte. Dies mit dem Ziel, das inländische Potenzial besser auszuschöpfen.
Stellenmeldepflicht stösst auf Akzeptanz
Im nun erstmals veröffentlichten Monitoring-Bericht beleuchtet das Seco den Vollzug der Stellenmeldepflicht. Die administrativen Abläufe zwischen Arbeitgebern, privaten Arbeitsvermittlern und den RAV hätten sich etabliert und würden effizient vonstattengehen, urteilt das Seco. Die hohe Anzahl gemeldeter Stellen zeige, dass die Massnahme auch bei den Arbeitgebern auf grosse Akzeptanz stosse.
Auch die RAV machen ihren Job: Im Jahr eins nach der Einführung übermittelten sie zu mehr als der Hälfte der gemeldeten Stellen mindestens ein Dossier einer stellensuchenden Person. Insgesamt seien so rund 195'000 Dossiers von Stellensuchenden vorgeschlagen worden.
In 8 Prozent bei den von den Arbeitgebern ausgegebenen Stellenmeldungen seien RAV-Stellensuchende zum Zuge gekommen, hiess es weiter. Rund 4800 Stellensuchende hätten durch die aktive Vermittlung der RAV eine Stelle gefunden. Dabei nicht erfasst seien aber viele Arbeitssuchende, welche selbstständig über das Jobportal auf arbeit.swiss eine Anstellung gefunden hätten.
Die Stellensuche im Job-Raum dieser Plattform arbeit.swiss, wo den RAV-Kandidaten auf gemeldeten Stellen ein Vorsprung von fünf Tagen gewährt wird, läuft laut Seco aber noch nicht wunschgemäss. Vorher dürfen die Firmen diese Stellen öffentlich noch nicht ausschreiben.
Die Analyse habe gezeigt, dass sich von den in meldepflichtigen Berufsarten bewegenden Stellensuchenden lediglich ein Viertel für den Zugang zu dem für sie geschützten Bereich registriert hat. Aber man werde die selbstständige Suche weiter fördern, das Jobportal besser erklären und dazu im kommenden Jahr technische Vereinfachungen erarbeiten, versprach das Seco.
Weitere Erhebungen zu der Wirkung der Stellenmeldepflicht wird das Seco zudem in rund einem Jahr vorstellen. Dabei gehe es beispielsweise um Veränderungen im Rekrutierungsverhalten von Firmen durch das neue Konzept oder ob es zur Integration von registrierten Arbeitssuchenden am Arbeitsmarkt beitrage. Um die Wirkung der Massnahmen gut analysieren zu können, brauche es mehr Daten, hiess es.
Gewerkschaft zufrieden, will aber noch mehr wissen
Die Gewerkschaft Travail.Suisse «nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Umsetzung weitgehend geglückt ist». Der vollständigen Einführung im nächsten Jahr stehe nichts im Wege.
Zu den zwei entscheidenden Fragen gebe der Bericht aber keine Auskunft: «Relevant wäre einerseits, zu wissen, ob die Arbeitgeber die Stellenmeldepflicht nicht als bürokratische Belastung, sondern als Entlastung im Selektionsprozess verstehen, und andererseits, ob sie bereit sind, ihre Vorurteile gegenüber den bei den RAV eingeschriebenen Personen abzulegen und die Chancen von diskriminierten Personengruppen wie ältere Arbeitnehmende, Arbeitnehmende mit ausländischen Namen oder Arbeitnehmende mit gebrochenen Erwerbsbiografien verbessern.»
SDA
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