Initianten verwenden falsche Zahlen
Nur die reichsten zwei Prozent der Schweizer sollen die neue Erbschaftssteuer zahlen müssen, sagen die Initianten des umstrittenen Volksbegehrens. Doch diese Rechnung ist falsch.

Kaum eine andere Volksinitiative hat mehr Staub aufgewirbelt, bevor sie überhaupt zustande gekommen ist: Seit Monaten ächzen auch Berner Notare unter dem Ansturm von Erblassern, die ihr Vermögen noch im laufenden Jahr an ihre Nachkommen überschreiben wollen. Schenkungen an direkte Nachkommen sind in fast allen Kantonen steuerfrei. Wenn das Stimmvolk vielleicht in einigen Jahren die Erbschaftssteuerinitiative annimmt, gehen schweizweit 20 Prozent des Nachlasses, der zwei Millionen Franken übersteigt, an den Fiskus. Falls das Stimmvolk Ja sagt, tritt die neue Rechtsgrundlage 2015 oder 2016 in Kraft. Rückwirkend bis 1.Januar 2012 würden aber auch alle Schenkungen zum gleichen Tarif besteuert. So wollen die Initianten verhindern, dass vermögende Leute kurz vor Inkrafttreten des neuen Rechts ihr Erbe verschenken können.