
So schön ihr Leben aussieht, so stressig tönt es: Bonnie Strange ist Model, It-Girl, Designerin, Moderatorin, Fotografin, Sängerin, Schauspielerin, B-Promi und seit letztem Jahr auch noch Mutter. Sie ist also das, was man auf Neudeutsch «Influencerin» nennt: eine unverschämt gut aussehende Person mit unklarer Beschäftigung. Als flippiges It-Girl ist sich Strange auch gewohnt, zu bekommen, was sie begehrt.
Und wenn das nicht der Fall ist, dann kann die Frau mit der unsteten Haarfarbe und dem kreischenden Kleiderstil ganz schön rabiat werden. So sehr, dass das Landsgericht Düsseldorf sie am Mittwoch zu einer Schmerzensgeldzahlung von 10'000 Euro verurteilt hat. Denn sie war in einer Berliner «Zara»-Filiale an einen Verkäufer geraten, der sehr wenig Verständnis für ihr Influencer-Business zeigte. Was sie dazu brachte, vollkommen auszuticken.
Sie nennt ihn: «Kleiner, ungevögelter W*chser»
Laut Gerichtsurteil betrat die damals schwangere Strange im Dezember 2017 mit einer Horde Freundinnen das betreffende Geschäft. Sie suchte verschiedene Kleidungsstücke heraus, die käuflich zu erwerben sie vorhatte. Zunächst aber legte sie die Kleider am Boden aus, vielleicht für eine hübsche Foto-Gelegenheit.
Dies missfiel einem Verkäufer, der Strange aufforderte, die Kleider vom Boden aufzuheben. Das missfiel dann Strange. «Boah, so ein Arsch», sagte die 32-Jährige zu ihren Freundinnen, worauf der Verkäufer die Renitente vom Sicherheitsdienst aus dem Laden entfernen liess.
Strange setzte sich mit ihrer schärfsten Waffe zur Wehr: Der Öffentlichkeit. Sie filmte den Rauswurf und verbreitete das so entstandene Bildmaterial auf ihren diversen Kanälen. Sie stellte zudem noch weiteres Material her. Darauf nennt sie den Verkäufer Arsch****, H*rensohn, sowie «kleiner, ungevögelter W*chser», dem sie «am liebsten ins Gesicht geschlagen» hätte. Sie forderte auch ihre Follower auf, den Mann fertig zu machen. Die Videos verbreiteten rasant, gemäss der ehernen Regel des Internets, dass heftige Gefühle für heftige Aufmerksamkeit sorgen.
Dies wiederum wollte der Verkäufer nicht auf sich sitzen lassen. Er zeigte Strange «eines schwerwiegenden Eingriffs in sein Persönlichkeitsrecht» an und verlangte 20'000 Euro Schmerzensgeld. Er habe wegen des Vorfalls kaum mehr arbeiten können und schliesslich seinen Job verloren. Das Gericht gab ihm nun recht. Sie muss dem Mann 10'000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Nun geht sie gegen Cybermobbing vor
In der Vergangenheit hatte Strange immer wieder davon gesprochen, wie verletzend es ist, im Netz beschimpft zu werden. Trotzdem dauerte es eine ganze Weile, bis sie auf die Idee kam, dass ihr eigenes Verhalten auch nicht über jeden Zweifel erhaben war – auch wenn Freunde ins Feld führten, ihr Verhalten könnte den hormonellen Veränderungen während der Schwangerschaft geschuldet sein.
Als gute Geschäftsfrau nutzt Strange die Sache aber gleich für ein neues Betätigungsfeld. So startete sie für Diesel eine Kampagne, mit der sie als Influencerin gegen Cybermobbing vorgehen will. «Online-Hass kann heutzutage Menschen verletzen, auch, wenn es nur online ist. Vergesst das nicht. Tut anderen Menschen nicht weh!», schrieb sie dazu auf Instagram. Eine Lektion, die sie nun hoffentlich auch selber verinnerlicht hat.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch
Influencerin bezahlt Schimpforgie teuer
Bonnie Strange verbreitete Videos vom Streit mit einem Modeverkäufer und forderte: «Macht ihn fertig.» Jetzt hat ein Gericht sie verurteilt.