In Montevideo gibt es Marihuana künftig in der Apotheke
Uruguay ist weltweit das erste Land mit einem legalen Marihuanahandel. Das Parlament hofft, die Drogenkartelle dank dem verabschiedeten Gesetz effizienter bekämpfen zu können.

Uruguay hat den begrenzten Handel mit Marihuana legalisiert. Das Parlament hat ein Gesetz angenommen, das den Verkauf in Apotheken erlaubt.
Uruguay hat als erstes Land weltweit den Anbau und Verkauf von Marihuana unter staatlicher Kontrolle legalisiert. Der Senat stimmte am Dienstagabend mit einer knappen Mehrheit von 16 gegen 13 Stimmen für eine entsprechende Regierungsinitiative, die bereits zuvor von der Abgeordnetenkammer gebilligt worden war. Staatschef José Mujica erhofft sich von der Massnahme eine effizientere Bekämpfung der Drogenkartelle.
Bis zu 40 Gramm pro Monat
Der Kauf von monatlich bis zu 40 Gramm Marihuana soll nach dem neuen Gesetz in Apotheken freigegeben werden. Privatpersonen dürfen bis zu sechs Cannabispflanzen züchten. Zudem werden Marihuana-Clubs mit 15 bis 45 Mitgliedern erlaubt. Diese dürfen bis zu 99 Pflanzen pflegen.
Der Anbau und Handel soll von einer staatlichen Kommission kontrolliert werden. Dadurch soll unter anderem ausgeschlossen werden, dass Marihuana aus illegalem Anbau in den Handel geschleust wird. Die Konsumenten müssen sich in einem Register eintragen. Minderjährigen und Ausländern bleibt der Konsum verboten. Der Start des legalen Verkaufs wird erst für Mitte 2014 erwartet.
Kommt es zum Referendum?
Die Initiative hat in Uruguay eine heftige Debatte ausgelöst. Eine von der Zeitung «El País» veröffentlichte Umfrage ergab, dass nur 29 Prozent der Befragten die Legalisierung des Marihuanahandels unterstützten, während 64 Prozent sich dagegen aussprachen. Bislang waren in Uruguay der Konsum und der Besitz von Cannabis zum persönlichen Bedarf erlaubt, aber der Handel und Anbau verboten.
Mitglieder der Opposition hatten vor der Abstimmung angekündigt, sie wollten im Fall einer Annahme des Gesetzes ein Referendum anstrengen, um es zu blockieren. In Uruguay können Volksabstimmungen mit Unterstützung von zwei Prozent der Stimmberechtigten erzwungen werden.
SDA/chk
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