
zuerich
Schuss in den Hals war Notwehr: Freispruch
Das Bezirksgericht Dielsdorf hat einen 40-Jährigen vom Vorwurf der versuchten Tötung freigesprochen. Seine Frau erlitt vor Freude einen Schwächeanfall.
Gestern Montagmorgen schoss ein Hausbesitzer auf einen Einbrecher. Dies darf man nur in speziellen Fällen, erklärt Staatsanwalt Ulrich Weder.
«Wenn Sie jemanden verletzen, müssen Sie Nothilfe leisten»: Ulrich Weder, Staatsanwalt.
(Bild: Keystone)
Gestern Montag schoss ein Hausbewohner auf einen Einbrecher. Zum konkreten Fall dürfen Sie keine Stellung nehmen. Trotzdem stellen sich allgemein einige Fragen. Wenn man einen Einbrecher bei sich zu Hause überrascht: Darf man zu einer Schusswaffe greifen und auf diesen schiessen?
Das hängt sehr von den konkreten Umständen ab. Wenn Sie keine andere Möglichkeit haben, als sich mit einer Schusswaffe aus einer akut lebensbedrohlichen Situation zu retten, ist dies Notwehr. Wenn Sie aber nicht in einer solchen Lage sind, ist der Einsatz unverhältnismässig.
Heisst das: Wenn mich jemand mit einem Messer bedroht, darf ich eine Pistole einsetzen?
Auch hier hängt es von der Situation ab. Es kann sein, dass Sie genügend Abstand zum Drohenden haben und theoretisch einen Warnschuss abgeben könnten. Hier wäre ein direkter Schuss keine Notwehr. Wenn aber unmittelbar Ihr Leben in Gefahr ist und Sie sich nicht anders wehren können, dürfen Sie zur Waffe greifen.
Gehen wir davon aus, dass ein Angreifer aus Notwehr angeschossen wurde: Ist man verpflichtet, ihm Hilfe zu leisten?
Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, Nothilfe zu leisten, sobald Sie sehen, dass jemand in unmittelbarer Lebensgefahr ist. Auch wenn Sie jemanden verletzt haben, sind Sie dazu verpflichtet.
Aber kann es nicht sein, dass man sich vor dem Angreifer fürchtet und darum nicht helfen kann? Er wollte einem zuvor ja etwas antun.
Das ist eine Frage der Zumutbarkeit. Wenn Sie davon ausgehen müssen, dass für Sie weiterhin eine Lebensgefahr besteht, müssen Sie sich dieser sicher nicht aussetzen. Eine gefahrlose Nothilfe müssen Sie aber leisten.
Ein Hausbewohner im Zürcher Kreis 7 überraschte am Montag einen Einbrecher und schoss auf ihn.Die Staatsanwaltschaft IV und die Kantonspolizei haben zudem Ermittlungen aufgenommen, welche die genauen Umstände der Schussabgabe durch den Hausbewohner klären sollen.
baz.ch/Newsnet
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