In gewissen Kantonen grassiert der «Häuschenkrebs»
Seit zwei Jahren können landwirtschaftliche Gebäude leichter abgerissen und durch Wohnbauten ersetzt werden. Landschaftsschützer stellen für einige Kantone eine beunruhigende Entwicklung fest.

Offiziell sind in der Schweiz mittlerweile alle gegen «Häuschenkrebs» und Zersiedelung, das Raumplanungsrecht wurde zu ebendiesem Zweck rundum erneuert. Paradoxerweise kann es heute jedoch leichter sein als noch vor zwei Jahren, eine Villa auf der grünen Wiese zu erstellen. Ende 2012 wurde nämlich die Gesetzesbestimmung umgeschrieben, die den Umbau von Häusern ausserhalb der Bauzone beschränkt: Auf Antrag des Kantons St. Gallen strich das eidgenössische Parlament die bis dato geltende sogenannte 1972-Regel.