«In gewissen Fällen wäre ein genetisches Phantombild sinnvoll»
Hätten DNA-Tests den Fall Rupperswil schneller gelöst? Noch ist das in der Schweiz verboten. Rechtsmedizinerin Nadja Morf über die Möglichkeiten – und Risiken.
In der Schweiz dürfen laut aktuellem Gesetz nur die sogenannt nicht codierenden Abschnitte eines DNA-Profils untersucht werden. Sie lassen einen Rückschluss auf das Geschlecht eines möglichen Täters zu. In anderen europäischen Ländern, beispielsweise in den Niederlanden, haben die Behörden mehr Möglichkeiten. Bei einer Untersuchung der codierenden Abschnitte eines DNA-Profils können Augenfarbe, Haarfarbe und Hinweise auf die Postur eines Menschen herausgelesen werden. Gleiches wird nach dem Fall Rupperswil auch in der Schweiz gefordert. Doch wäre das überhaupt möglich? Wir haben bei Nadja Morf, Biologin in der Abteilung Forensische Genetik am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich, nachgefragt.