Wahlrecht für BehinderteIn Basel-Stadt sollen alle wählen dürfen – oder doch nicht?
Die Basler Regierung hat Vorbehalte gegen die Forderung nach politischen Rechten für alle Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung.

Die Forderung des Basler Grünen-Grossrats Oliver Thommen ist weitreichend. Er will, dass alle erwachsenen Schweizerinnen und Schweizer in Basel-Stadt wählen und abstimmen dürfen. Derzeit werden Menschen mit psychischer oder geistiger Behinderung nicht zum Urnengang zugelassen. In der Kantonsverfassung steht, dass vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer «wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird».