Paradoxe Impfstrategie Impfen – unbedingt! Aber bitte nicht während der Arbeitszeit
Die Baselbieter Regierung betont stets die Bedeutung der Corona-Impfung in der Pandemie. Die Kantonsangestellten sollen sich aber wenn möglich in ihrer Freizeit impfen lassen.

Robert Müller arbeitet seit vielen Jahren als Sachbearbeiter bei der Verwaltung Baselland. In den letzten Monaten musste er wegen der Pandemie viele Überstunden leisten; seine Abteilung war stark gefordert. Umso irritierter ist er über das Schreiben, das Regierungspräsident Anton Lauber im Namen der Gesamtregierung am Freitag allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons per Mail geschickt hat. Diese werden darin angehalten, «den Impftermin in die Freizeit zu legen». Und weiter: «Erhalten Sie ein Aufgebot zur Covid-19-Impfung während der Arbeitszeit, dürfen Sie diesen Termin wahrnehmen, sofern betrieblich möglich. In diesem Fall kann maximal eine Stunde als Arbeitszeit angerechnet werden.»