Illegale Putzfrau: Hans Fehr geht straffrei aus
SVP-Nationalrat Hans Fehr und seine Frau haben nicht gegen das Ausländergesetz verstossen, als sie eine Asylsuchende als Putzfrau einstellten. Zu diesem Schluss kommt die Zürcher Staatsanwaltschaft.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellt die Strafverfahren gegen SVP-Nationalrat Hans Fehr, dessen Frau sowie dreizehn weitere Beschuldigte wegen illegaler Beschäftigung einer serbischen Asylsuchenden als Putzfrau ein. «Die Staatsanwaltschaft hat die Strafverfahren gegen die insgesamt fünfzehn Beschuldigten dieser Tage eingestellt», sagt der für den Fall verantwortliche Staatsanwalt der «NZZ am Sonntag».
Und: «Aufgrund der Aussagen aller Beteiligten ist die Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass die Beschuldigten weder vorsätzlich noch eventualvorsätzlich gegen das Ausländergesetz verstossen haben. Zur fraglichen Zeit war aber nur die vorsätzliche Beschäftigung von Ausländern und Ausländerinnen ohne nötige Bewilligungen strafbar.»
«Gar kein Arbeitsverhältnis eingegangen»
Das heisst: Das Ehepaar Fehr und die anderen Beschuldigten gehen straffrei aus, weil sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht wussten, dass die Beschäftigung der Asylsuchenden verboten ist. Hans und Ursula Fehr waren allerdings nicht nur Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, sondern auch solche gegen das AHV-Gesetz vorgeworfen worden. Der Grund: Im Gegensatz zu den übrigen Beschuldigten hatten sie keine Sozialabgaben für die Putzfrau bezahlt.
Aber auch die anfänglich nicht bezahlten Sozialabgaben haben für die Fehrs keine strafrechtlichen Folgen. «Aufgrund von verschiedenen Aussagen ist die Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass die beiden Beschuldigten nicht gegen das AHV-Gesetz verstossen haben», sagt der Staatsanwalt. «Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Beschuldigten gar kein Arbeitsverhältnis mit der Putzfrau eingegangen sind. Es ging nur um einzelne Aufträge des Ehepaars an die Putzfrau sowie um unentgeltliche Hilfeleistungen von dieser.»
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