Illegale Ausreise reicht für Flüchtlingsstatus
Die Zahl der Flüchtlinge aus Eritrea lag die letzten drei Monate zwischen 1000 und 1500. Eingetreten ist damit das Gegenteil dessen, was mit der verschärften Asylgesetzgebung bezweckt wurde.

Der Versuch ist gescheitert. Mit der letzten dringlichen Verschärfung des Asylgesetzes sollte auch der wachsenden Anzahl von Asylsuchenden aus Eritrea begegnet werden. Da viele Asylbewerber von dort Dienstverweigerer sind, wurde dieser Anerkennungsgrund für den Flüchtlingsstatus in der Schweiz gestrichen. Volk und Stände haben in einer Referendumsabstimmung der dringlichen Änderungen des Asylgesetzes am 9. Juni 2013 zugestimmt, mit 78 Prozent. Befürwortet hat der Souverän damit, dass Wehrdienstverweigerer von der Flüchtlingseigenschaft ausgeschlossen sind. Trotz dieser Verschärfung ist nun zweierlei festzustellen. Erstens: Die Asylgesuche aus Eritrea nehmen weiter stark zu. Und zweitens erhält (wie vorher) über die Hälfte aller Gesuchsteller aus Eritrea den Flüchtlingsstatus. Die Anerkennungsquote lag im vergangenen Monat bei 58,3 Prozent.