Hoeness könnte auf Bewährung davonkommen
In Deutschland wird mit baldiger Anklage gegen den Bayern-Präsidenten Uli Hoeness gerechnet. Wie der «Spiegel» nun berichtet, sollen die Münchner Staatsanwälte ein mildes Urteil anpeilen.
Nach der Boulevardzeitung «Bild» berichtet auch das Nachrichtenmagazin «Spiegel», dass die Ermittlungen gegen Uli Hoeness vor dem Abschluss stehen. Gegen den Präsidenten des Fussballclubs Bayern München läuft ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Offenbar kann Hoeness nun hoffen, von einem Gefängnisaufenthalt verschont zu bleiben.
Die Münchner Staatsanwalt wolle im August Anklage erheben und dabei nur eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren fordern, schreibt der «Spiegel» unter Berufung auf nicht genannte Quellen. Entscheidend ist die Frage, ob das Gericht am Ende eine Schadenssumme von über oder unter einer Million Euro feststellt. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte 2012 entschieden, dass eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung nur möglich sei, wenn der Schaden für den deutschen Staat unter dieser Grenze liege.
Teilweise verjährt
Im Fall Honess soll es um eine Steuerschuld von rund 3,2 Millionen gehen. Offenbar sollen Münchner Staatsanwälte nun aber 2,3 Millionen davon als verjährt einstufen, womit die Schadenssumme auf 900'000 Euro schrumpfen würde.
Wie der «Spiegel» weiter schreibt, bemühten sich die Münchner Staatsanwälte zudem darum, neben der bedingten Haftstrafe noch eine Geldstrafe von 720 Tagsätzen zu erwirken – ohne dass diese aber bei der Frage der Bewährung berücksichtigt würde. Üblicherweise wird die Anzahl Tagsätze zur Haftstrafe hinzugezählt – liegt die Gesamtstrafe über zwei Jahren, ist eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung nicht mehr möglich.
Konto in der Schweiz
Uli Hoeness soll vor mehr als zehn Jahren ein Konto bei der Bank Vontobel in Zürich eröffnet und darauf in Deutschland keine Kapitalgewinnsteuer bezahlt haben. Hoeness soll schliesslich von einem Bankmitarbeiter gewarnt worden sein und sich selber bei den deutschen Behörden angezeigt haben. Die Selbstanzeige war jedoch offenbar in aller Eile erstellt worden und unvollständig. Das deutsche Recht sieht eine Strafbefreiung nur bei einer vollständigen und korrekten Angabe der Vermögensverhältnisse bei der Steuerbehörde vor. Der Aufsichtsrat des FC Bayern hatte ein Rücktrittsangebot von Hoeness im Mai vorerst abgelehnt.
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