HIV-Positive sind nicht automatisch Täter
Das Parlament entschärft die Strafbarkeit bei Übertragungen von HIV. Die Aids-Hilfe Schweiz begrüsst den Entscheid, fordert aber eine weiter gehende Entkriminalisierung von Menschen mit HIV.

Aids-Experten und Juristen kritisieren schon lange, dass das Strafrecht HIV-positive Menschen kriminalisiere. Gemäss dem geltenden Epidemiengesetz, das das Verbreiten menschlicher Krankheiten verhindern soll, kann eine HIV-positive Person selbst dann bestraft werden, wenn der Sexualpartner informiert war und dieser trotzdem nicht auf den Sex-Safer-Regeln beharrte. Mit dem totalrevidierten Epidemiengesetz, das das eidgenössische Parlament heute verabschiedet hat, kommt es zu einer Lockerung der Strafbestimmungen bei HIV-Übertragungen.