Hetzjagd auf Kuh endet vor Gericht
Ein Bauer aus Fehraltorf hat eine Kuh mit seinem Jeep gejagt und angefahren. Das Obergericht verurteilte ihn wegen Tierquälerei.
Von Attila Szenogrady Fehraltorf – Am Vormittag des 29. August 2010 verlor ein Fehraltorfer Bauer die Nerven. Dafür verantwortlich war seine trächtige Kuh namens Bertha: Sie hatte die eingezäunte Weide verlassen und trottete in Richtung der Autostrasse. Nachdem sein Bemühen, das Tier zur Umkehr zu bewegen, erfolglos geblieben war, startete der Bauer seinen Jeep und trieb Bertha mit seinem Geländewagen vor sich her. Dabei touchierte er mehrmals absichtlich ihre Hinterbeine. Kurz vor Erreichen des Hofes brachte er die Kuh zu Fall. Sie stand wieder auf, worauf er ein zweites Mal in sie hineinkrachte. Diesmal so heftig, dass beide Hinterbeine brachen – das Tier musste in der Folge eingeschläfert werden. Eine Nachbarin hatte den Vorfall genau beobachtet und schaltete die Polizei ein. Im letzten Februar musste sich der Bauer zunächst vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verantworten. Er wurde wegen vorsätzlicher Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 60 Franken sowie zu einer Busse von 2700 Franken verurteilt. Der Angeklagte hatte einen Unfall geltend gemacht. Er legte Berufung ein und erzählte dem Zürcher Obergericht gestern seine eigene Geschichte. Demnach habe er Bertha nur einmal aus Versehen angefahren, nachdem sie vorher von selbst gestolpert sei. Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Beträchtliches Verschulden Das Obergericht folgte jedoch dem Bezirksgericht. Es glaubte den Darstellungen der Zeugin und stützte sich zudem auf die polizeilich gesicherten Unfallspuren ab. Da ein beträchtliches Verschulden vorliege, erhöhte es die Strafe auf 150 Tagessätze zu 60 Franken bedingt. Die zu bezahlende Busse von 2700 Franken blieb bestehen. Zudem soll der Bauer die Gerichtskosten tragen.
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