Herzog-&-de-Meuron-Bau wird Gerichtsfall
Das Landgericht Hamburg befasst sich ab 18. Dezember mit den Bauzeitverlängerungen bei der Elbphilharmonie.

Die Stadt möchte festgestellt wissen, dass das Bauvorhaben bis spätestens Ende Februar 2012 fertiggestellt sein soll und dass Hochtief keinen Anspruch auf Bauzeitverlängerung habe, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf dapd-Anfrage sagte.
Hintergrund der Klage sind nach Angaben des Stadt die unterschiedlichen Auffassungen der städtischen Elbphilharmonie Bau KG und der Projektgesellschaft Adamanta, wer für bis Juli 2011 entstandene Verzögerungen von 14 Monaten auf den vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin, dem 30. November 2011, verantwortlich ist. Die Elbphilharmonie Bau KG hält nur eine Bauzeitverlängerung von bis zu drei Monaten für gerechtfertigt.
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