Hells-Angels-Prozess vertagt
Das Verfahren gegen drei Zürcher Hells Angels und ihren Ex-Präsidenten vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ist auf den 21. November verschoben worden. Grund: Die Beweismittel sind nicht vollständig.
Das Bundesstrafgericht hat den Prozess gegen drei Zürcher Hells Angels und einen früheren Chef wegen einem Beweismittel-Chaos der Bundesanwaltschaft (BA) vertagt. Diese wird aufgefordert, bis zum 21. November ihre Daten zu ergänzen und neu zu ordnen.
Bei den fraglichen Beweismitteln geht es um Aufnahmen von Telefonabhörungen und Raumüberwachungen, auf welche die BA ihre Vorwürfe gegen die vier Beschuldigten stützt. Unter anderem war 2003 eine Wohnung des hauptangeschuldigten Ex-Präsidenten akustisch und optisch verwanzt worden.
Termin für Fortsetzung offen
Neben der Ergänzung und Neuordnung wird die BA aufgefordert, die Aufnahmen in einem Format abzuspeichern, das allen Beteiligten eine problemlose Sichtung ermöglicht. Zudem hat sie ein chronologisches Verzeichnis der Aufnahmen zu erstellen.
Der Termin für die Fortsetzung des Prozesses ist noch offen. Den Verteidigern wird zuvor Gelegenheit gegeben werden müssen, das neue Beweismittelpaket zu sichten. Das Beweis-Chaos der BA war bereits bei Prozessbeginn am Montagmorgen ein Thema gewesen.
Verteidiger Valentin Landmann hatte moniert, dass eine Sichtung des umfangreichen Materials aus technischen und zeitlichen Gründen gar nicht möglich gewesen sei. Später stellte sich dann heraus, dass das dem Gericht zur Verfügung stehende Material auch unvollständig ist.
Vorwurf der Fishing-Expedition
Ob die Beweismittel der BA auch illegal beschafft wurden, wie dies Landmann behauptete, wird das Gericht erst beim Endurteil entscheiden. Laut Landmann soll für die Überwachungsmassnahmen in dem ursprünglich wegen organisierter Kriminalität geführten Verfahren kein ausreichender Anfangsverdacht bestanden haben.
Die BA habe bei der Suche nach Straftaten der Hells Angels vielmehr ihre Netze auf gut Glück ausgeworfen. Die BA wirft den vier Beschuldigten qualifizierte Drogendelikte, versuchte Erpressung, versuchte Freiheitsberaubung und Entführung sowie strafbare Vorbereitungshandlungen zu einem Raub vor.
Hauptangeschuldigter ist der frühere Präsident des Hells Angels MC Zürich, der mittlerweile nicht mehr dem Motorradklub angehört. Er soll bei allen Delikten mit von der Partie gewesen sein. Die anderen Beschuldigten haben sich laut BA jeweils nur an einzelnen Taten als Mittäter oder Gehilfen beteiligt.
Hanfhandel und Raubvorbereitung
Drei der Männern lastet die BA an, 2003 mehrere hundert Kilogramm Hanf aus dem Raum Aarberg BE geerntet, gelagert, verarbeitet und teilweise verkauft zu haben. Zwei Beschuldigten wirft die BA zudem vor, die Entführung eines Mannes in die Wege geleitet zu haben.
Drei Betroffene sollen Vorbereitungen für einen nicht ausgeführten Raubüberfall auf einen Protectas-Geldstransporter getroffen oder dabei als Gehilfen mitgewirkt haben. Einzig an den Ex- Präsidenten richtet sich schliesslich der Vorwurf der versuchten Erpressung gegenüber einem Zürcher Bordellbesitzer.
Keine kriminelle Organisation
Die BA hatte Ende 2010 eingestehen müssen, dass der ursprüngliche Ermittlungsansatz, wonach es sich bei den Hells Angels Zürich um eine kriminelle Organisation handle, nicht hat erhärtet werden können. Sie erhob in der Folge nur Anklage gegen fünf einzelne Exponenten des Klubs.
Den ersten verurteilte das Bundesstrafgericht im Mai wegen Hanfdelikten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten. In dem im Jahr 2003 gegen die Hells Angels eingeleiteten Verfahren waren 2004 in einer grossangelegten Polizeiaktion Hausdurchsuchungen durchgeführt und mehrere Verhaftungen vorgenommen worden.
Notiz an die Redaktion: In der Meldung bsd108 wurde fälschlicherweise geschrieben, dass der Prozess bis zum 21. November vertagt ist. Richtig ist, dass unklar ist, wann der Prozess fortgesetzt wird.
SDA/wid, kpn
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