Hells Angels 13 Monate Haft für Alois B.
Der 53-jährige Alois B. hat sich des bandenmässigen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht. Das Bundesstrafgericht hat den Hells Angel zu einer bedingten Haftstrafe von 13 Monaten verurteilt, weil er mit seinem Bruder im st.-gallischen Buchs eine Indoor-Hanfplantage betrieben und daraus einen Ertrag von mindestens 80 000 Franken erzielt hatte. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer hat das Gericht die aus seiner Sicht eigentlich angemessene Strafe um 4 Monate reduziert. Die Bundesanwaltschaft hatte 22 Monate bedingt gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. (len)
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