«Hau nei... hau nei»
Der Schlussbericht des Sonderermittlers im Fall des deutschen Ex-Bischofs Walter Mixa legt erschreckende Details offen: Der Geistliche hat Menschen brutal verprügelt. Die Missbrauchsvorwürfe jedoch sind vom Tisch.

Es hätte ein Tag ganz nach dem Sinn des auf Rehabilitierung hoffenden Walter Mixa werden können. In Ingolstadt legte die Staatsanwaltschaft am Freitag den so ungeheuerlichen wie unzutreffenden Verdacht des sexuellen Missbrauchs gegen den ehemaligen Bischof von Augsburg zu den Akten. Zur gleichen Zeit allerdings entlarvte ihn in Schrobenhausen der von der katholischen Waisenhausstiftung eingesetzte Sonderermittler Sebastian Knott als brutalen Prügler - ein Vorwurf, den der 69-Jährige bis zuletzt und trotz seines Rücktritts vom Bischofsamt zurückgewiesen hat. In seinem 39-seitigen Abschlussbericht führt Knott in eine Zeit im katholischen Waisenhaus von Schrobenhausen zurück, die ohne Zweifel als düster bezeichnet werden muss.
Es waren die 70er und 80er Jahre, und der aufstrebende junge Geistliche Mixa war Stadtpfarrer in dem für seinen Spargel bekannten Städtchen. Doch was die Mädchen und Jungen im Waisenhaus erlebten, war nach dem Bericht Knotts schlicht furchterregend. «Warte nur, bis Mixa kommt», dieser Ausspruch der Nonnen war eine von den Kindern oft gehörte Bedrohung. Es sei bekannt gewesen, dass der Pfarrer streng sei und häufig prügele, sagte Knott.
Von Brutalität strotzend
Da war etwa Hildegard, die von 1975 bis 1978 im Waisenhaus lebte. Von Mixa habe sie einmal eine Ohrfeige bekommen, dass sie rückwärtsgeflogen sei. Danach schlug er ihr noch drei-, viermal ins Gesicht. Im Hintergrund bauten sich die Nonnen auf und riefen anfeuernd «hau nei... hau nei», schreibt Knott. Seinen von solchen Brutalitäten strotzenden Bericht stützt Knott auf Informationen der «Süddeutsche Zeitung», eine Reihe eidesstaatlicher Versicherungen sowie eigene Befragungen. In der Summe kommt der Rechtsanwalt zu dem Schluss, dass die Zeugenaussagen glaubhaft sind, immer wieder prüfte er nach eigenen Angaben den Wahrheitsgehalt mit Hilfe anderer Zeugen.
Viele dieser nun als wahr eingestuften Beschuldigungen waren bereits bekannt. Ein besonders grausamer Fall kam aber neu dazu. Erst kürzlich meldete sich ein 1967 geborener Mann bei Knott, der seit 1970 in dem Waisenhaus lebte. Ab seinem sechsten Geburtstag sei er dort regelmässig geschlagen worden. Mixa habe ihn immer in der Extra-Küche der Nonnen erwartet, einen Fuss auf einen Stuhl gestellt. Über den Stuhl musste sich der Junge dann beugen, Mixa zog ihm die Hose herunter und verprügelte den nackten Hintern mit dem Stock.
Keinen Beleg gefunden
Beim letzten dieser Prügelangriffe war das Heimkind bereits ein Teeanger. Mixa habe so lange auf den nackten Hintern eingeschlagen, bis sein Stock zerbrach. «Herr Mixa lockerte seinen Hosengürtel und schlug noch weitere fünf bis sechs Mal auf seinen Hintern», beschreibt der Bericht, was dann geschah. Für den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs sieht Knott wie die Ingolstädter Staatsanwaltschaft auch keinen Beleg - trotz dieses erniedrigenden Vorgehens gegen den im Intimbereich bloss gestellten Pubertierenden.
Der vielfach geschlagene und dabei von Mixa mit den Worten «tue Busse» angesprochene Junge kam mit einem Sozialpädagogen zum Gespräch, der ihm schon seit Jahren durchs Leben helfen muss. Als Mann war das ehemalige Heimkind zum - inzwischen trockenen - Alkoholiker geworden. Nach Angaben des Sozialpädagogen könnte das Trauma der Prügel die Sucht verursacht haben. Eine andere Frau befindet sich bis heute in Therapie, sie wird von Albträumen geplagt.
Hat er Nonnen von der Beichte erzählt?
In dem Bericht steckt darüber hinaus aber auch ein Satz verborgen, der dem bis heute uneinsichtigen Mixa für den Fall einer kirchenrechtlichen Verfolgung sogar sein Priesteramt kosten könnte: «Problematisch ist auch die Einhaltung des Beichtgeheimnisses von Pfarrer Mixa», heisst es lapidar. Immer wieder hätten Mädchen den Eindruck gehabt, er habe den Nonnen von ihren gebeichteten Sünden erzählt. Dem strafrechtlich nicht zu belangenden Geistlichen könnte damit sogar die Exkommunikation drohen. Das Kirchenrecht sieht dies für den Fall einer Verletzung des Beichtgeheimnisses vor - wahrlich kein guter Tag für Ex-Bischof Mixa.
AFP/jak
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