Harte Praxis gegen Kriminaltouristen bestätigt
Das Baselbieter Kantonsgericht stützt Urteil des Strafgerichts und gibt der Staatsanwaltschaft den Tarif durch. Diese hatte überraschend zugunsten des Kriminaltouristen Rekurs eingelegt.

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft muss künftig härter gegen Kriminaltouristen vorgehen. Dieses mit Spannung erwartete Grundsatzurteil hat gestern das Baselbieter Kantonsgericht gefällt. Behandelt wurde der Fall M. J., Berufseinbrecher, seit er 17 Jahre alt ist. Der heute 22-jährige Franzose mit Wurzeln im Balkan ist international mehrfach einschlägig vorbestraft und wird in Deutschland gesucht. Die Basler Polizei hatte ihn und eine minderjährige Komplizin letzten Mai bei einer Diebestour durch die Region verhaftet. Sie waren in zwei Wohnungen eingebrochen, bei einer dritten blieb es beim Versuch.