Handschlagverweigerern drohen Bussen
Die Baselbieter Behörden sprechen in der Affäre von Therwil ein Machtwort: Schulen dürfen einen Händedruck einfordern.
Im Kanton Baselland dürfen Schülerinnen und Schüler nicht mehr den Handschlag aus religiösen Gründen verweigern. Tun sie dies trotzdem, müssen die Erziehungsberechtigten mit Sanktionen rechnen. Der Fall von zwei muslimischen Schülern, die an der Sekundarschule Känelmatt in Therwil Lehrerinnen den Handschlag verweigerten, hat Anfang April landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Nun kommt die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) zum Schluss, dass eine solche Verweigerung nicht angeht, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Das öffentliche Interesse bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern überwiege die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Religionsfreiheit) der Schüler erheblich, schreibt die Bildungsdirektion in einer Mitteilung. In die Abwägung seien nebst diesen öffentlichen Interessen auch die Grundrechte der Lehrpersonen sowie der Mitschülerinnen und Mitschüler einzubeziehen: «Die Ausübung der eigenen Glaubens- und Gewissensfreiheit wird durch die Religionsfreiheit der anderen begrenzt.»
Verweigert eine Person den Händedruck aus religiösen Gründen, ist ein Handschlag nicht möglich. Lehrpersonen sowie Mitschülerinnen oder Mitschüler werden dadurch in eine religiöse Handlung einbezogen. Dies unterscheide sich vom Tragen des Kopftuches oder vom Fernbleiben des Schwimmunterrichts, für die es bereits Bundesgerichtsurteile gibt. Die soziale Geste des Händedrucks sei wichtig für die Vermittelbarkeit von Schülerinnen und Schüler später im Berufsleben.
Der Händedruck kann durch eine Lehrperson folglich eingefordert werden, wie Bildungsdirektorin Monica Gschwind heute den Leiterinnen und Leitern der Baselbieter Volksschulen persönlich mitgeteilt hat. Wird er weiter verweigert, kommen die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes zur Anwendung: Die Erziehungsberechtigten können ermahnt oder mit einer Busse von bis zu 5‘000 Franken gebüsst werden.
Parallel dazu können Disziplinarmassnahmen bei den Schülerinnen und Schülern ergriffen werden. Diese müssen erzieherisch wirken, geeignet, erforderlich und verhältnismässig sein. Möglich sind Massnahmen wie eine mündliche Mahnung, eine Aussprache mit den Erziehungsberechtigten und ein schriftlicher Verweis gegenüber den Erziehungsberechtigten.
Aufhebung der Zwischenlösung
Auslöser der Affäre waren zwei muslimische Schüler der Sekundarschule Therwil. Sie führten an, dass sie eine Person anderen Geschlechts aufgrund ihrer Religion nicht berühren dürfen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Schulbetriebs hat die Schulleitung die Schüler temporär vom Händedruck befreit. Im Gegenzug durften sie den Lehrpersonen beiden Geschlechts die Hand nicht mehr geben.
Aufgrund des vorliegenden Ergebnisses wird die Sekundarschule Therwil diese Zwischenlösung nun aufheben und die Schüler zum Händedruck verpflichten. Sollten sie den Händedruck weiter verweigern, werden Sanktionen geprüft.
Einbürgerungsgesuch sistiert
Der Vater I.S. der beiden Kinder ist Imam in der radikalen König-Faysal-Moschee. 2001 kam der heute 54-Jährige von Syrien in die Schweiz. Als politischer Flüchtling hat er in der Schweiz Asyl bekommen und schliesslich die Niederlassungsbewilliung C.
Die Familie hat inzwischen ein Einbürgerungsgesuch gestellt, dass nach dem Bekanntwerden der Handschlag-Affäre für weitere Abklärungen aber sistiert wurde. Ob die Affäre nun grundlegende Auswirkungen auf das Einbürgerungsgesuch hat, teilen die Behörden mit Verweis auf das Amtsgeheimnis nicht mit. Das Amt für Migration (AFM) hat aber ein Mitglied der Familie wird wegen Gewaltverherrlichung in den Social Media verwarnt.
Die Baselbieter Schulen werden dem AFM künftig Integrationsprobleme melden. Dieses verfügt über repressive Instrumente im Ausländerrecht bei mangelhafter Integration.
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